Statut des Fachbereiches

Auszug (Stand 2021)
19.12.2022

  

 

"Dem Fachbereich "Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft" werden alle Beschäftigten in allen Berufsgruppen, freiberuflich Tätigen, arbeitnehmerähnliche Beschäftigte, Auszubildende und sonstige Personen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der ver.di-Satzung zugeordnet, die als Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in den nachfolgenden Branchen, Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen in öffentlichen, gemeinnützigen, kirchlichen oder privaten Trägerstrukturen tätig sind.

Insbesondere gehören hierzu:

  • ambulante soziale Dienste (soweit nicht in Trägerschaft der Kommunen),
  • ambulante, stationäre und teilstationäre Alters- und Pflegeeinrichtungen bzw. Dienste,
  • Archive, Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen,
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Bildungseinrichtungen (öffentliche Schulen mit Ausnahme der Lehrer*innen an allgemeinbildenden sowie an berufsbildenden Schulen),
  • Blut-, Samen- und Organbanken,
  • Behindertenhilfe, Teilhabe- und Inklusionsdienste
  • Forschungseinrichtungen, soweit sie nicht zur Industrie oder Ressortforschung gehören,
  • Gesundheitszentren, medizinische Versorgungszentren,
  • Kindergärten, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (soweit nicht in Trägerschaft der Kommunen),
  • Krankenhäuser, 
  • medizinische Labore und radiologische Praxen,
  • Hochschulen (öffentliche und private Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Ressorthochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, sonstige Hochschulen und Akademien), 
  • private Schulen, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,
  • politische Stiftungen, 
  • psychiatrische Einrichtungen inkl. Maßregelvollzug,
  • Rehabilitationseinrichtungen (soweit nicht in Trägerschaft der Sozialversicherungsträger), 
  • Rettungsdienste, 
  • Servicebetriebe in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Wissenschaft,
  • Studierendenwerke,
  • Veterinärwesen (soweit nicht bei Bund, Länder oder Kommunen angesiedelt), 
  • Wissenschaftsorganisationen und -verwaltungen sowie 
  • weitere Beschäftigte und Selbständige in Heilberufen (Hebammen, Physiotherapeuten, Heilpraktiker ...) und
  • Studierende / Schüler*innen.

Grundsätzlich gilt das Zuordnungshandbuch.

Der Fachbereich nimmt die Aufgaben der fachbezogenen mitglieder- und betriebsnahen Interessenvertretung wahr. Die Pflichtaufgaben der Fachbereiche ergeben sich aus dem Aufgabenkatalog der §§ 46, 47 der Satzung, die eigenständig wahrgenommen werden."

 

Kontakt