Reform der Pflegeausbildung

PflBG: Fragen und Antworten

13.09.2017

Aus Sicht von ver.di ist eine Reform der Pflegeausbildung überfällig, allerdings ist das neue Pflegeberufegesetz nicht mehr als ein Kompromiss. Positiv ist zwar, dass die Notwendigkeit anerkannt wird, die Abschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zunächst beizubehalten. Aber auch künftig brauchen wir eine hinreichende Spezialisierung, dies muss langfristig gesichert sein. Schließlich macht es einen fachlichen Unterschied, ein Kleinkind oder einen älteren Menschen zu pflegen. Deshalb hatte sich ver.di für die Einführung einer integrierten Ausbildung eingesetzt: Nach einem gemeinsamen Start von ein bis zwei Jahren wäre eine Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege erfolgt. Kritisch sehen wir bei der neuen Pflegeausbildung die vorgesehene Überprüfung der eigenständigen Berufsabschlüsse. Problematisch ist auch, dass zwar der Rahmen steht, die Inhalte der neuen Pflegeausbildungen aber weiter nicht vorliegen. Damit bleiben viele Fragen vorerst offen.

Doch wie sind die neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz im Detail gestaltet? Wird die praktische Ausbildung verbessert? Bleiben die betrieblichen Mitbestimmungsrechte gesichert? Das Positionspapier gibt Antworten auf folgende Fragen:

KÜNFTIGE PFLEGEAUSBILDUNG

  • Ab wann starten die neuen Pflegeausbildungen? Und was passiert mit den bisherigen Ausbildungen?
  • Gibt es künftig nur noch die „Generalistik“? Oder ist eine Spezialisierung weiterhin möglich?
  • Wann müssen die Auszubildenden sich auf einen Vertiefungseinsatz festlegen?
  • Besitzen alle Auszubildenden ein Wahlrecht?
  • Welche Bedeutung hat die Einführung einer Zwischenprüfung?
  • Stehen die Inhalte der neuen Ausbildungen bereits fest?
  • Wann und wie soll die Evaluation der spezialisierten Berufsabschlüsse Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Altenpfleger/in erfolgen?

PRAXISANLEITUNG

  • Gibt es künftig eine verbindliche Vorgabe zum Umfang der Praxisanleitung?
  • Welche berufspädagogische Zusatzqualifikation müssen Praxisanleiter/innen haben?

AUSBILDUNGSVERTRAG / TRÄGER DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG

  • Mit wem schließen Auszubildende künftig einen Ausbildungsvertrag?
  • Welche Pflichten hat der Träger der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb)?

MITBESTIMMUNG

  • Kann die betriebliche Interessenvertretung Einfluss auf die Ausbildungsbedingungen nehmen?

FEHLZEITENREGELUNG

  • Wird es auch künftig eine Fehlzeitenregelung geben?

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

  • Wie sind die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung?

PFLEGESCHULE / LEHRKRÄFTE

  • Wie ist die Praxisbegleitung gestaltet?
  • Welche Rolle haben die Pflegeschulen?
  • Welche Anforderungen werden an die Qualifikation der Lehrkräfte gestellt? Gibt es Bestandsschutz für die bisherigen Lehrkräfte?
  • Gibt es künftig eine Qualitätsvorgabe für die theoretische Ausbildung?

FINANZIERUNG DER BERUFLICHEN PFLEGEAUSBILDUNG

  • Gibt es künftig Schulgeldfreiheit und einen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung?
  • Wie ist die Finanzierung der neuen Ausbildungen gestaltet?

PFLEGESTUDIUM

  • Wird es künftig auch ein Pflegestudium geben?
  • Wie sieht die Ausgestaltung der hochschulischen Erstausbildung aus?

VORBEHALTENE TÄTIGKEITEN

  • Was bedeutet die Festlegung von vorbehaltenen Tätigkeiten?

ANERKENNUNG

  • Werden die neuen Abschlüsse europaweit automatisch anerkannt?

AUSBLICK

  • Was sind die weiteren Schritte zur Einführung der neuen Pflegeausbildungen?
  • Weitere Informationen

 

Kontakt

  • Melanie Wehrheim

    Be­reichs­lei­te­rin Be­rufs­po­li­ti­k/Ju­gend

    030/6956-1830