Pflegeausbildung

ver.di sieht Nachbesserungsbedarf

20.04.2018

Referentenentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: Positive Aspekte, grundlegender Nachbesserungsbedarf in zentralen Punkten

Es ist höchste Zeit, die Inhalte der neuen Pflegeausbildungen zu beraten. Schließlich sollen die neuen Ausbildungen ab 01.01.2020 starten – so sieht es das Pflegeberufegesetz vor. Gut, dass der Referentenentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe jetzt vorliegt. Er regelt die weitere inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildungsgänge. Ziel muss sein, attraktive und zeitgemäße Ausbildungen in den Pflegeberufen zu schaffen, die am Bedarf der pflegerischen Versorgung ausgerichtet sind. Die Zahl der Auszubildenden darf nicht sinken, gerade auch aufgrund des großen Bedarfs an Fachkräften. Der Entwurf für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung enthält positive Aspekte. Doch in zentralen Punkten muss deutlich nachgebessert werden.

Gut ist, dass die Praxisanleitung geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplans stattfinden soll. Damit wird eine langjährige Forderung von uns aufgegriffen. Schritte in die richtige Richtung sind, dass die betriebliche Anbindung der Auszubildenden und eine gewisse Spezialisierung im Rahmen der generalistischen Ausbildung gewährleistet werden sollen. Positiv ist zwar, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Notwendigkeit anerkannt wurde, die Abschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege beizubehalten. Kritisch sehen wir weiterhin, dass die spezialisierten Berufsabschlüsse sechs Jahre nach Start der neuen Ausbildungen überprüft und möglicherweise aufgehoben werden sollen. Wir brauchen auch künftig eine hinreichende Spezialisierung. Deshalb hatte sich ver.di im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für eine integrierte Ausbildung eingesetzt.

Die vorgesehene Zwischenprüfung dient in erster Linie dazu, den Ländern zu ermöglichen, die bis dahin erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder -helferausbildung anzuerkennen. Vor allem die privaten Arbeitgeberverbände verfolgen damit das Anliegen, eine Anrechnung auf die Fachkraftquote in der Altenpflege zu erzielen. Das lehnen wir entschieden ab. In der Praxis ist dadurch eine stärkere Hierarchisierung der Pflegeberufe zu befürchten. Wir wollen eine Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt, keine weitere Aufspaltung pflegerischer Arbeit.

Sofern an der Zwischenprüfung festgehalten wird, ist diese so auszugestalten, dass sie ausschließlich zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt und nicht mit der Möglichkeit der Anerkennung einer Pflegeassistenz- und -helferausbildung vermischt wird. Die Auszubildenden müssen unterstützt werden, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass die Auszubildenden nicht dazu gedrängt werden, ihre Ausbildung abzubrechen. Im Übrigen sind Jahreszeugnisse entbehrlich, wenn eine Zwischenprüfung vorgesehen wird. Beides braucht es nicht. Kritisch sehen wir insgesamt, dass der Referentenentwurf eine starke Tendenz zur Verschulung der Ausbildung hat. ver.di spricht sich weiterhin ausdrücklich für eine Stärkung der dualen betrieblichen Ausbildung aus.

Auch bei der hochschulischen Erstausbildung besteht – wie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausgeführt – grundlegender Nachbesserungsbedarf. Es darf nicht sein, dass für Studierende deutlich schlechtere Bedingungen im Vergleich zur beruflichen Ausbildung vorgesehen sind. Studierende müssen über die in der beruflichen Pflegeausbildung verankerten ausbildungsrechtlichen Standards verfügen (Abschluss eines Ausbildungsvertrags) und einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben.

Die Anforderungen an die Pflegefachkräfte steigen. Für eine gute pflegerische Versorgung benötigen wir eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Hieran misst ver.di den vorgelegten Referentenentwurf. ver.di hat anlässlich der Verbändeanhörung am 4. Mai 2018 eine ausführliche Stellungnahme eingereicht und wird sich weiter für eine zeitgemäße Ausbildung einsetzen, die den Auszubildenden gute Bedingungen bietet.

 

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