Reform der Pflegeausbildung

Ausbildungsniveau abgesenkt

07.11.2018

Das Ausbildungsniveau in der Altenpflege wird abgesenkt. ver.di und die Beschäftigten haben das vehement kritisiert. Der Bundesrat hat diese Kritik zwar geteilt und in einer Entschließung festgehalten. Dennoch stimmte die Länderkammer der von Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu, die am 10. Oktober 2018 unverändert verkündet wurde. Damit wird der Start der neuen Pflegeausbildungen ab 2020 weiter vorbereitet.

Das Kompetenzniveau für den spezialisierten Abschluss als Altenpfleger/in wird im Vergleich zum Status quo sowie zu den anderen Pflegeausbildungen nach dem neuen Gesetz verschlechtert. Der Bundesrat bedauerte dies in seinem Entschließungsantrag und forderte die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Zudem solle die Regierung »bereits jetzt flankierend geeignete Maßnahmen« ergreifen, um die Benachteiligung der Altenpflege zu verringern.

Die Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung waren auf den letzten Metern der Beratungen vorgenommen worden. ver.di hat das scharf kritisiert. Es macht zwar einen Unterschied, ob man ein Kleinkind oder einen älteren Menschen pflegt. Doch am erforderlichen Qualifikationsniveau der Profession ändert das nichts. Notwendig sind daher gleichwertige Berufsabschlüsse im Rahmen des Pflegeberufegesetzes. Vor den Beratungen im Bundesrat hatte ver.di die Landesregierungen angeschrieben und sie aufgefordert, die geplante Abwertung der Altenpflege zu verhindern. Zuvor hatte ver.di diese Forderung bereits bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht.

Doch am Ende hat sich die Lobby der kommerziellen Pflegekonzerne – wie auch in der Frage der Zwischenprüfung – durchgesetzt. Ihr Ziel: Die Altenpflege so billig wie möglich zu halten, um die Gewinne zu maximieren. Damit verpasst die Regierung die Chance, die Altenpflege aufzuwerten und mit einer attraktiven Ausbildung um künftige Fachkräfte zu werben. Jetzt gilt es, in der weiteren Umsetzung des Pflegeberufegesetzes die negativen Folgen für die Altenpflege abzuwenden.

Ziel aller Beteiligten muss sein, die Auszubildenden zu unterstützen, damit sie die dreijährige Ausbildung erfolgreich abschließen können. Dafür braucht es Zeit – für gute Anleitung und individuelle Förderung. Denn gute Pflege braucht qualifizierte Pflegekräfte.

 

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