Pflege

An der Belastungsgrenze

22.03.2021

Die Arbeitsbelastung in der Alten- und Krankenpflege ist hoch. Das war auch schon vor der Corona-Pandemie so. Als eine Ursache für die hohe Arbeitsintensität gelten neue Steuerungsmodelle in der Arbeitsorganisation. Die Verantwortung für das Erreichen der geforderten Leistungen wird dabei an die Beschäftigten delegiert. Die Mitarbeitenden werden also immer stärker nach den von ihnen erzielten Erfolgen bewertet, während Einsatz und Zeitaufwand für eine Aufgabe in den Hintergrund treten. Gleichzeitig aber werden den Beschäftigten bei solchen Steuerungsmodellen nicht die nötigen Gestaltungsspielräume eingeräumt.

Die ver.di-Studie »Leistungssteuerung und Arbeitsintensität im Dienstleistungssektor« beleuchtet das Zusammenspiel dieser beiden Faktoren daher genauer. Die Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2019 enthält u.a. eine Branchenanalyse für die Alten- und  Krankenpflege. Die Studie belegt, dass in diesem Berufsfeld Formen der indirekten Leistungssteuerung weit verbreitet sind.

Formen der Leistungssteuerung in der Alten- und Krankenpflege

In der Pflege erfolgt die Leistungssteuerung zwar etwas häufiger als im Dienstleistungssektor insgesamt über die Anordnung von Vorgesetzten (66 Prozent, vgl. Abb. 46). Doch 58 Prozent der befragten Beschäftigten in der Pflege geben zudem an, ihre Arbeitsmenge werde über die Anforderungen der Patient*innen bestimmt. Bei fast ebenso vielen (57 Prozent) wird die Arbeitsmenge durch gemeinsame Vereinbarungen im Team bestimmt. Dies geschieht allerdings auf Grundlage des von der Einrichtungsleitung gesetzten Rahmens, insbesondere der Zahl der Betten und des zur Verfügung stehenden Personals. Damit wird die Verantwortung für das Gelingen der Arbeitsleistung auf die Teams bzw. die einzelnen Beschäftigten verlagert. Der Anteil dieser Form der indirekten Steuerung ist vergleichsweise hoch. Zwar war die Selbstorganisation der Stationsteams im Krankenhaus immer schon von großer Bedeutung, sie findet heute aber unter anderen, ökonomisierten Rahmenbedingungen statt.

51 Prozent der Befragten geben an, die Arbeitsmenge werde durch Ziele oder Ergebnisse bestimmt, bei 46 Prozent sind es zeitliche und bei 20 Prozent technische Vorgaben – wobei die Leistungssteuerung durch technische Vorgaben in der Krankenpflege etwas weiter verbreitet ist als in der Altenpflege (23 vs. 14 Prozent).

 
Abb. 46: Former der Leistungssteuerung in der Pflege

 

Zu hohe Arbeitsmengen und deren Ursachen

Über die Auswirkungen einer solchen Arbeitsorganisation, die den Beschäftigen die Verantwortung für das Gelingen der Arbeitsleistung überlässt, sagt die examinierte Altenpflegerin Ilka Steck: „Die Arbeit in den Pflegeeinrichtungen ist schon bei Normalbesetzung kaum zu schaffen. Sobald jemand ausfällt, bricht alles zusammen. Dann ist man gezwungen, Kolleg*innen in ihrer Freizeit anzurufen, damit sie einspringen. Das macht aber in der Regel nicht die Leitung, sondern die Leute im Team rufen sich gegenseitig an. Das erzeugt einen enormen moralischen Druck. Hinzu kommt das Gefühl, die pflegebedürftigen Menschen nicht im Stich lassen zu können. Die Kollegialität und die soziale Einstellung der Pflegekräfte werden von vielen Arbeitgebern gnadenlos ausgenutzt.“

Auch die Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zeigt die hohe Belastung der Beschäftigten in der Pflege. 44 Prozent der Befragten geben an, es komme sehr häufig oder oft vor, dass sie die Arbeitsmenge nicht in der vorgegebenen Zeit schaffen können (vgl. Abb. 47).

Eine der zentralen Ursachen für die Arbeitsverdichtung in der Pflege ist die unzureichende Personalausstattung. So geben 58 Prozent der befragten Beschäftigten in der Pflege an, sehr häufig oder oft wegen fehlendem Personal mehr oder länger arbeiten zu müssen. Bei den Beschäftigten im Dienstleistungssektor insgesamt liegt dieser Anteil mit 39 Prozent deutlich niedriger (vgl. Abb. 48).

 
Abb. 47: Zu hohes Arbeitsvolumen: Pflege im Vergleich zum Dienstleistungssektor
Abb. 48: Mehr Arbeit wegen fehlendem Personal: Pflege im Vergleich zum Dienstleistungssektor

 

In den Krankenhäusern steht der Personalmangel in deutlichem Zusammenhang mit dem 2002 beschlossenen Finanzierungssystem über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG), welches die Kliniken in einen Preiswettbewerb zwingt, auf den diese zum einen mit Personalabbau, zum anderen mit der Ausweitung der Fallzahlen reagierten. Ermöglicht wurde die damit einhergehende Leistungsverdichtung dadurch, dass es keine verbindlichen Personalvorgaben gab (die 1993 eingeführte Pflege-Personalregelung (PPR) wurde bereits drei Jahre später wieder abgeschafft).

Auch die Altenpflege steht unter einem hohen Kostendruck, der unter anderem durch die fehlende Dynamisierung der Pflegeversicherung erzeugt wird: Deren Leistungen blieben nach Einführung zwei Jahrzehnte lang eingefroren, weshalb die Kostensteigerungen fast ausschließlich zulasten der pflegebedürftigen Menschen gingen. Die Einrichtungen versuchen, die Kosten und damit die Eigenanteile der Bewohner*innen möglichst gering zu halten, um in der harten, von kommerziellen Anbietern geprägten Konkurrenz zu bestehen.

Die unzureichende und auf Wettbewerb ausgerichtete Finanzierung führte sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege zu einer deutlichen Steigerung der Arbeitsintensität.  

Ein weiterer Faktor ist, dass seitens der Vorgesetzten nur selten eine Anpassung der Arbeitsmenge erfolgt bzw. den Beschäftigten bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Störungen mehr Zeit eingeräumt wird (vgl. Abb. 49). So geben lediglich 35 Prozent der befragten Pflegekräfte an, es erfolge in (sehr) hohem Maß eine Anpassung. Im Dienstleistungssektor insgesamt liegt dieser Anteil mit 50 Prozent deutlich höher. In der Pflege ist es für die Beschäftigten überdies kaum möglich, die Arbeitsmenge zu beeinflussen. Lediglich rund ein Drittel der Befragten (34 Prozent) hat in (sehr) hohem Maß Einfluss auf die zu erledigende Arbeitsmenge – und damit noch weniger als im Dienstleistungssektor insgesamt.

 
Abb. 49: Einfluss auf die Arbeitsmenge in der Pflege

 

Arbeitsintensität

Zu hohe Arbeitsmenge, Personalknappheit und betriebliche Rationalisierungsmaßnahmen bleiben für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht ohne negative Folgen. So geben 71 Prozent der in der Pflege Beschäftigten an, dass sie sich sehr häufig oder oft bei der Arbeit gehetzt fühlen oder unter Zeitdruck stehen. In der Krankenpflege ist dies etwas öfter der Fall als in der Altenpflege (74 vs. 62 Prozent). 60 Prozent berichten davon, sehr oft oder häufig in der Arbeit gestört oder unterbrochen zu werden, wobei dieser Anteil in der Krankenpflege deutlich höher ist als in der Altenpflege (65 vs. 49 Prozent). 48 Prozent der Befragten haben zudem in (sehr) hohem Maß den Eindruck, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten mehr schaffen mussten als zuvor. Der Anteil der Beschäftigten, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Arbeitsverdichtung bemerken, ist in der Krankenpflege deutlich höher als in der Altenpflege (52 vs. 39 Prozent). 46 Prozent sehen sich in ihrer Arbeit sehr häufig oder oft mit widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert, und 23 Prozent der Befragten leisten sehr häufig oder oft außerhalb ihrer normalen Arbeitszeit unbezahlte Arbeit für ihren Betrieb.

Die Arbeitsverdichtung und der Arbeitsstress haben nicht nur auf die Beschäftigten selbst Auswirkungen, sondern auch auf Patient*innen und pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörige. Demnach berichten 42 Prozent der Befragten davon, sehr häufig oder oft Abstriche an der Qualität ihrer Arbeit machen zu müssen, um die Arbeitsmenge bewältigen zu können.

Belastungen

Viele Beschäftigte reagieren auf die hohen Arbeitsanforderungen mit selbstgefährdendem Verhalten. So lassen 47 Prozent der Befragten sehr häufig oder oft ihre Erholungspausen ausfallen oder verkürzen diese – wobei es zwei wesentliche Unterschiede gibt: Dort, wo es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, werden weniger häufig Pausen verkürzt oder ausfallen gelassen als in Unternehmen ohne betriebliche Interessenvertretung (33 vs. 53 Prozent). Und in der Krankenpflege werden eher Pausen verkürzt oder ausfallen gelassen als in der Altenpflege (51 vs. 38 Prozent).

Die Belastungssituation verschärft sich insbesondere für diejenigen, die zu atypischen Zeiten arbeiten müssen. In der Pflege ist dieser Anteil besonders hoch. Zugleich können die Beschäftigten kaum Einfluss auf ihre Arbeitszeit nehmen: Lediglich 35 Prozent der Befragten geben an, in (sehr) hohem Maß Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu haben und nur 45 Prozent haben Einfluss darauf, wann sie ihre Überstunden ausgleichen.

All das hat enorme gesundheitliche Auswirkungen. 47 Prozent der Befragten haben sehr häufig oder oft das Gefühl, in ihrer Arbeit an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gehen zu müssen. 41 Prozent der Beschäftigten können sich sehr häufig oder oft auch in ihrer arbeitsfreien Zeit nicht richtig erholen, und 52 Prozent fühlen sich nach der Arbeit sehr häufig oder oft leer und ausgebrannt.

Dies schlägt sich auch in den Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit (AU) der Krankenkassen nieder. So berichtet beispielsweise die BKK, dass die Fehlzeiten in der Altenpflege mit 24,1 AU-Tagen pro Beschäftigtem*r und in der Gesundheits- und Krankenpflege (19,3 AU- Tage) im Vergleich zum Durchschnitt aller Beschäftigten (16,1 AU-Tage) deutlich höher sind (BKK-Gesundheitsatlas 2017).

Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass lediglich 36 Prozent der befragten Pflegekräfte meinen, ihre jetzigen Tätigkeiten ohne Einschränkungen bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben zu können. 52 Prozent gehen davon aus, dass sie das nicht können und 12 Prozent können hierzu keine Aussage machen.

Bessere Arbeitsbedingungen gemeinsam Mitgestalten

Die Ergebnisse der Branchenanalyse zeigen einmal mehr: Die Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege brauchen neben Entlastung und einem wirksamen Gesundheitsschutz vor allem bedarfsgerechte gesetzliche Personalvorgaben. Für all das setzt ver.di sich ein – in Tarifverhandlungen, auf betrieblicher Ebene und gegenüber dem Gesetzgeber. Da wäre etwa der erste Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und mehr Personal an der Berliner Charité zu nennen, der an bisher 17 Kliniken Beispiel für Entlastungs-Vereinbarungen stand. Oder die PPR.2.0: Ein Instrument zur Personalbemessung in der Krankenpflege, das ver.di gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt hat. Gemeinsam mit den Beschäftigten haben wir schon viel in Bewegung gesetzt. Und auch wenn die PPR2.0 noch nicht umgesetzt ist: Wir bleiben alle zusammen am Ball.

 

  • Kranken- und Altenpflege: Entlastung durch mehr Personal, Sonderseite der Branchenanalyse

    Es geschieht nicht oft, dass die Arbeitsbelastung von Beschäftigten über einen längeren Zeitraum in einer breiteren Öffentlichkeit Thema ist. In der Kranken- und Altenpflege ist das anders. Spätestens seit dem Bundestagswahlkampf 2017 bestimmt die Überlastung der Pflegekräfte immer wieder die Schlagzeilen und Talkshows. Das ist vor allem das Verdienst von ver.di und der vielen Beschäftigten, die mit betrieblichen Aktionen, Petitionen, Demonstrationen und auch Streiks auf ihre Situation aufmerksam gemacht haben. Vor diesem Hintergrund können auch die politisch Verantwortlichen nicht länger wegschauen. Sie haben einige Gesetze beschlossen, die in die richtige Richtung weisen. Doch gelöst sind die Probleme noch nicht.

    Der ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen weist schon viele Jahre auf die unzureichende Personalausstattung hin. 2013 besuchten ver.di- Aktive an einem einzigen Tag 3.896 Krankenhausabteilungen und fragten die anwesenden Kolleg*innen, wie viele Beschäftigte für eine gute Versorgung fehlen. Ergebnis: Es gibt 162.000 Vollzeitstellen zu wenig. Zwei Jahre später standen Beschäftigte aus mehr als 1.300 Kliniken zeitgleich mit Ziffern von 1 bis 162.000 vor ihren Einrichtungen, um die fehlenden Kolleg*innen sichtbar zu machen. Es folgten viele weitere Aktionstage. 2015 streikten an der Berliner Charité erstmals Beschäftigte für einen Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz und für mehr Personal. Andere Klinikbelegschaften folgten diesem erfolgreichen Beispiel, mittlerweile hat ver.di in 17 Großkrankenhäusern Vereinbarungen zur Entlastung durchgesetzt. Sie beziehen Personalbemessungsinstrumente ein oder beinhalten konkrete Personalschlüssel und Maßnahmen bei Überlastung. In einigen Kliniken haben Beschäftigte nun Anspruch auf zusätzliche freie Tage, falls sie mehrfach in unterbesetzten Schichten arbeiten müssen.

    Auch gegenüber den politisch Verantwortlichen hält ver.di den Druck aufrecht. So sind die Gesundheitsminister*innen des Bundes und der Länder seit Jahren bei jeder Konferenz mit lautstarken Demonstrationen konfrontiert. Das und die fortgesetzte Medienresonanz wirken. Für die Krankenhäuser hat die Bundesregierung beschlossen, dass zusätzliche Stellen und Tariferhöhungen für Pflegekräfte vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden. Die Kosten für das Pflegepersonal wurden aus dem Finanzierungssystem der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) herausgelöst, so dass der vom DRG-System verursachte Kostendruck in diesem Bereich nicht mehr wirkt. Das System, das etliche Fehlanreize setzt, ist damit angebohrt. ver.di plädiert dafür, es durch eine Krankenhausversorgung zu ersetzen, die sich nach dem Bedarf richtet und bei wirtschaftlicher Betriebsführung vollständig refinanziert wird.

    Die zentrale Forderung ist allerdings noch nicht erfüllt: bedarfsgerechte und verbindliche Personalvorgaben. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat hat ver.di im Januar 2020 ein Instrument zur Personalbemessung in der Krankenpflege vorgelegt, die PPR 2.0. Dieses würde deutliche Verbesserungen bringen. Doch stattdessen hat die Bundesregierung unzureichende Personaluntergrenzen für einige Bereiche eingeführt, die etliche Schlupflöcher enthalten und zu Verschiebebahnhöfen zwischen den Abteilungen führen. Gerade die Erfahrungen in der Corona-Pandemie zeigen, wie dringend bedarfsgerechte Personalvorgaben sind.

    Das gilt auch für die Altenpflege. Hier liegt ebenfalls ein Instrument zur Personalbemessung auf dem Tisch – entwickelt von Professor Heinz Rothgang (Uni Bremen) im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung. Nach seinen Berechnungen müssten rund 115.000 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden – abgesehen von dem wegen der demografischen Entwicklung ohnehin benötigten Personalaufwuchs. Die Bundesregierung hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2021 20.000 neue Stellen für Pflegehilfskräfte durch die Pflegeversicherung zu finanzieren. Zugleich wird allerdings die Fachkraftquote flexibilisiert, was einer Absenkung der Standards Tür und Tor öffnet. Auf Druck von ver.di wurde das Gesetz kurz vor seiner Verabschiedung am 26. November 2020 nachgebessert: Das von Professor Rothgang entwickelte Instrument zur Personalbemessung muss nun erprobt und wissenschaftlich evaluiert werden. Dabei spielen auch die Zufriedenheit der Beschäftigten und die Versorgungsqualität eine Rolle. ver.di streitet weiter für verbindliche bundeseinheitliche Vorgaben zur Personalausstattung, die eine sichere und bedarfsorientierte Versorgung garantieren. Nirgendwo darf der Einsatz von Fachkräften reduziert werden.

    „Die Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege haben viel in Bewegung gesetzt. Allzu lang haben Politik und Arbeitgeber darauf spekuliert, dass Pflegekräfte über ihre Grenzen gehen, weil sie Patient*innen, pflegebedürftige Menschen und auch ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen wollen. Doch immer öfter setzen Beschäftigte Grenzen. Sie organisieren sich und streiten für grundlegende Veränderungen. Klar, dass sich die Folgen von Jahrzehnten neoliberaler Politik im Gesundheitswesen nicht von heute auf morgen beseitigen lassen. Doch wir bleiben dran, mit Mut, Kreativität und einem langen Atem. Bis die Entlastung im Pflegealltag tatsächlich ankommt.“

    Grit Genster leitet den Bereich Gesundheitspolitik beim ver.di-Bundesvorstand

     

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