Gesundheitspolitik

Ungerechtigkeit wird beseitigt

29.11.2018

Ab Januar wird die Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert. »Ein großer Erfolg der Gewerkschaften.« Krankenkassen schlagen Bundeszuschuss für Pflegeversicherung vor.

 

Jahrelang haben die Gewerkschaften das gefordert, jetzt wird es umgesetzt: Ab dem 1. Januar 2019 gilt wieder die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung. Der sogenannte Zusatzbeitrag von aktuell einem Prozent – den die abhängig Beschäftigten bislang alleine aufbringen mussten – wird zur Hälfte von den Arbeitgebern bezahlt. Die Leiterin des Bereichs Gesundheitspolitik beim ver.di-Bundesvorstand hatte das in einem Interview kürzlich als »überfälligen, ganz wichtigen Schritt« bezeichnet. Mit dem 2005 eingeführten Zusatzbeitrag hatte die Bundesregierung den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Parität aufgegeben. Seither haben die Beschäftigten rund 145 Milliarden Euro mehr in die Krankenversicherung eingezahlt als die Arbeitgeber. »Es geht also um sehr viel Geld, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entzogen wurde«, erklärte Genster. »Dass diese Ungerechtigkeit nun endlich beseitigt wird, ist ein großer Erfolg der Gewerkschaften, die sich damit nie abgefunden haben.«

Die Wiederherstellung der Parität zum Jahreswechsel wird sich für die Beschäftigten vor allem langfristig auswirken. Denn angesichts der älter werdenden Gesellschaft, des medizinischen Fortschritts und der dringend nötigen Verbesserungen im Gesundheitswesen ist abzusehen, dass die Ausgaben der Krankenversicherung weiter steigen werden. »Es ist gut, dass das nicht allein zu Lasten der Versicherten gehen wird, sondern dass auch die Arbeitgeber ihren Anteil leisten müssen«, so Genster. Um wirklich wieder eine paritätische Finanzierung zu schaffen, sollten nun auch die Zuzahlungen beseitigt werden, die Kassenpatient/innen für Medikamente und Hilfsmittel bezahlen müssen. Allein 2017 beliefen sich diese auf etwa vier Milliarden Euro – Eigenanteile für Zahnersatz nicht mitgerechnet.

 

Pflegeversicherung boomt

Die einzelnen Arbeitnehmer/innen werden die Entlastung bei der Krankenversicherung zunächst allerdings nur wenig spüren. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sparen Versicherte jeden Monat zwar immerhin etwa 15 Euro, zugleich werden aber die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose auf 3,3 Prozent des Bruttolohns steigen. Michael Weller, Leiter des Stabsbereichs Politik im Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), hält die Beitragserhöhung angesichts steigender Leistungen für gerechtfertigt: »Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor zwei Jahren erleben wir einen Boom in der sozialen Pflegeversicherung.« Seit Anfang 2017 werden psychische und kognitive Einschränkungen – insbesondere demenzielle Erkrankungen – in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt. »Die Zahl der Leistungsbezieher ist seither von 2,95 auf 3,46 Millionen gestiegen«, berichtete Weller. Auch die durchschnittlichen Leistungen pro Empfänger/in nehmen kontinuierlich zu.

»Es ist richtig, dass all diejenigen von der Pflegeversicherung profitieren, die auf diese Unterstützung angewiesen sind«, betonte Weller. Angesichts dieser Entwicklung und der absehbar weiter steigenden Ausgaben müsse sich die Politik aber Gedanken über die zukünftige Finanzierung machen – zumal nicht garantiert sei, dass sich die Beitragseinnahmen weiterhin so positiv entwickeln wie zuletzt. »Die Altenpflege hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, sie muss auskömmlich finanziert sein«, sagte der Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen. Er verwies darauf, dass aktuell auch versicherungsfremde Leistungen von der Pflegeversicherung finanziert werden – so zum Beispiel die soziale Sicherung und Unterstützung pflegender Angehöriger. Der GKV-Spitzenverband beziffert solche versicherungsfremden Leistungen für 2018 auf mindestens 2,7 Milliarden Euro. »Wir plädieren vor diesem Hintergrund dafür, einen Bundeszuschuss in der Pflegeversicherung einzuführen – so, wie es in der Renten- und Krankenversicherung bereits der Fall ist«, sagte Weller.

Grit Genster hält das für einen bedenkenswerten Vorschlag. »Versicherungsfremde Leistungen sollten aus Steuermitteln finanziert werden, das wäre gerechter«, meinte die Gewerkschafterin. Diese Überlegung solle der Gesetzgeber ebenso bedenken wie notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. »Nachhaltig kann Pflege nur finanziert werden, wenn dies solidarisch und paritätisch geschieht und von der gesamten Bevölkerung und allen Generationen gleichermaßen getragen wird.« Genster plädierte dafür, die Pflegeversicherung mittelfristig in eine Pflegevollversicherung weiterzuentwickeln, um alle Pflegeleistungen solidarisch abzusichern. Auf dem Weg dahin seien kurzfristige Maßnahmen erforderlich. »Klar ist in jedem Fall: Die Pflege braucht eine ausreichende Finanzierung, um ein Alter in Würde zu ermöglichen. Das ist eine gesellschaftliche Zukunftsaufhabe, der sich die politisch Verantwortlichen stellen müssen.«

 

Weiterlesen

1/12

Kontakt

  • Grit Genster

    Be­reichs­lei­te­rin Ge­sund­heits­we­sen/­Ge­sund­heits­po­li­tik

    030/6956-1810