Gefährdungsbeurteilung

Herausfordernd, aber lohnend – Entlastung schaffen durch Arbeitsschutz

Horst Riesenberg-Mordeja, der Experte für den Arbeitsschutz von ver.di erklärt im Interview, wie das Arbeitsschutzgesetz zur Entlastung in der Pflege beitragen kann.
23.05.2017

 
Dr. Horst Riesenberg-Mordeja Arbeitsschutzexperte in ver.di

Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?

Es regelt im Kern die Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz. Das Gesetz von 1996 hat eine neue Philosophie im Arbeitsschutz hervorgebracht – weg vom Zollstock und hin zu einer Ermittlung und Reduzierung von Gefährdungen. Diese neue Ausrichtung kommt uns als Gewerkschaften sehr entgegen. Arbeitgeber und Interessenvertretung können nun Gefährdungen und ihre Ursachen betriebsspezifisch ermitteln und zielgenaue Problemlösungen gemeinsam erarbeiten. Hierzu dient die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, auf die sachgerechte Maßnahmen folgen müssen. Was gerne vergessen wird: Das Gesetz fordert eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Es geht also nicht nur um die Vermeidung von Arbeitsunfällen, sondern auch um die aktive Schaffung von guten Arbeitsbedingungen. Nur: Ein schönes Gesetz ist das eine, die Überwachung das andere. Hier gibt es große Kritik an Deutschland, dass die Vollzugsbehörden, also Gewerbeaufsichtsämter, personell viel zu schwach aufgestellt und ebenso wie die Unfallversicherung zu nachsichtig sind.

Wie ist das Gesetz entstanden?

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz ist aus einer EG-Rahmenrichtlinie von 1989 hervorgegangen. Deutschland hat sieben Jahre gebraucht, um diese umzusetzen. Hat sie dann aber eins zu eins übernommen. Im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Europa somit eine vorantreibende Kraft gewesen.

Wer hat das Arbeitsschutzgesetz umzusetzen?

Ganz klar der Arbeitgeber. Dafür ist er verpflichtet, sich Expertise von außen zu holen, nämlich Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte – die im Übrigen auch zur Kooperation mit den Interessenvertretungen verpflichtet sind. Bei der Interessenvertretung wiederum liegt die Überwachung und Gestaltung. Sie kann zum Beispiel die Themenfelder, die untersucht werden sollen, festlegen. Dies unterliegt der Mitbestimmung und ist zu finden im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen und in den Mitarbeitervertretungsverordnungen der Kirchen.

Welche Rolle spielen Interessenvertretungen  im Arbeitsschutz?

Wo Mitbestimmung im Betrieb gelebt wird, kann die Interessenvertretung über das Arbeitsschutzgesetz vieles reißen. Wo die Mitbestimmung missachtet wird, wird es mühselig, Verbesserungen auf diesem Weg für die Arbeitnehmer*innen umzusetzen. ver.di fordert deshalb, die Beteiligung der Interessenvertretung bei der Gefährdungsbeurteilung im Gesetz selbst festzuschreiben.

Was sind die wichtigsten Neuerungen der vergangenen Jahre im Arbeitsschutz?

Das ist ganz klar die Verankerung psychischer Gefährdungen im Arbeitsschutzgesetz mit den GDA-Leitlinien zu psychischer Gesundheit und durch die Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung. Diese beschreiben den Prozess wie wirksame Maßnahmen festgelegt werden, sowie deren Überprüfung. Zudem gibt es einen Katalog zu möglichen Gefährdungen. Die meisten glauben nämlich, eine Gefährdungsbeurteilung sei lediglich eine Beurteilung der Risiken.

Zudem ist die Novellierung der Biostoffverordnung ein Meilenstein gewesen: Es wurde wissenschaftlich bewiesen, dass Arbeitsunfälle durch Nadelstichverletzungen eine Folge von Arbeitshetze und schlechter Arbeitsschutzorganisation sind. Damit wurden erstmals psycho-soziale Belastungen in einer Verordnung verankert.

Wie können Interessenvertretungen das Arbeitsschutzgesetz im Rahmen ihrer betrieblichen Arbeit nutzen?

Sie können zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen einfordern. Ob diesen dann auch konkrete Maßnahmen folgen, hängt oft vom Thema ab. Wenn es in der Altenpflege um technische Hilfen zum Heben und Tragen geht, lässt sich das schnell realisieren. Komplizierter wird es, wenn es um die Entlastung beim Personal geht. Da muss dann erst einmal verhandelt oder arbeitswissenschaftlich belegt werden, ab welchem Verhältnis von Pflegekraft zu Patient eine Überlastung vorliegt. Es fehlen hier die von ver.di geforderten gesetzlichen Personalvorgaben, die diese leidige Diskussion durch Orientierungswerte einschränken könnten.

Siehst Du im Arbeitsschutz einen realistischen Hebel, die Entlastung der Beschäftigten in Krankenhäusern voranzubringen?

Aber ja. Eine mitgeteilte Gefährdungsanzeige kann zum Beispiel zum Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung gemacht werden. In der Logik des Gesetzes folgt dann die Analyse der Belastungssituation. Diese kann auch von der Interessenvertretung initiiert werden. Im zweiten Schritt ist eine Einbeziehung interner und externer Experten sinnvoll, um die Überlastung fachlich zu belegen. Ist dies der Fall, müssen wirksame Maßnahmen zur Reduzierung  der Belastungssituation der Beschäftigten erfolgen. Diese müssen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Erfolgt dies nicht, kann die Gewerbeaufsicht prüfen und Missstände ahnden. Soweit die Theorie.

Und die Realität?

Die sieht leider anders aus. Zum einen fehlen noch arbeitswissenschaftliche Studien, um zum Beispiel das Zahlenverhältnis Personal-Patient exakt festzulegen. Da werden vor der Einigungsstelle keine zufriedenstellenden Kompromisse erzielt. Und dann ist es leider so, dass die Aufsichtsbehörden nur wenig Zeit zur Prüfung der Maßnahmen haben oder sehr milde mit der Verletzung von Arbeitgeberpflichten umgehen.Das ärgert uns sehr.

Was also tun?

Der Weg über eine richtig angelegte Gefährdungsbeurteilung ist eine Herausforderung, lohnt sich aber trotzdem für den Betrieb, aber auch für die Interessenvertretungen. Denn eine Interessenvertretung kann nicht nur den Arbeitsschutz im Krankenhaus verbessern sondern kann gleichzeitig zeigen, dass sie etwas für die Beschäftigten in den Krankenhäusern macht und Veränderungen auch erreicht. Denn mit dem Arbeitsschutz stehen einklagbare Rechte zur Verfügung.

Welche Themen sind eigentlich für die betrieblichen Auseinandersetzungen geeignet?

Dazu gehören die psycho-sozialen Belastungen, also etwa das Thema Stress: Dann die Dauerbrenner, die gesundheitlichen Aspekte der Arbeitszeit wie etwa Schichtarbeit oder Beschwerden zur Arbeitsorganisation. Hierzu ist oftmals die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber in der Klinik nötig, wenn etwa der Service ausgelagert ist. Auch soziale Beziehungen zwischen Kolleg*innen selbst oder Vorgesetzen und Beschäftigten und/oder Patient*innen können Gegenstand von Gefährdungsbeurteilungen sein. Führungskultur oder Zeit für Patientenkontakte oder der Umgang mit aggressiven Patient*innen haben unmittelbar mit sicheren Arbeitsbedingungen zu tun. Gerade hierzu arbeitet ver.di an Verbesserungen im Vorschriften- und Regelwerk.

Was rätst Du Interessenvertretungen, die das Thema Entlastung angehen wollen?

Der Ansatz, über den Arbeitsschutz für Entlastung in der Pflege zu sorgen, braucht Unterstützung und Begleitung durch die Gewerkschaft. Denn an vielen Stellen gerade im psychosozialen Bereich muss rechtliches Neuland beschritten werden. Wenn die Interessenvertretung im Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung nicht zum Ziel kommt, kann ver.di zusätzlichen Druck entfalten – etwa über die Selbstverwaltung der Unfallversicherungen, über die Politik oder Öffentlichkeit.

 

Weiterlesen

1/10

Kontakt

  • Dietmar Erdmeier

    Be­rufs­ge­nos­sen­schaft Ge­sund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BGW), Li­ve-In-Be­treu­ung

    030/6956-1815