Klinikpersonal entlasten

Tarifvertrag Entlastung in Gießen/Marburg

28.11.2017
Streik am Uniklinikum Gießen/Marburg

28. November 2017 | ver.di und die Geschäftsführung des Universitätskrankenhauses Gießen Marburg (UKGM) haben sich auf einen Entlastungstarifvertrag geeinigt. Demnach wird es hundert neue Stellen geben; verabredet wurden Regelungen für kurzfristige Ausfälle und Konsequenzen bei Unterbesetzung sowie Arbeitsplatzsicherheit für alle.

Damit ist es im UKGM zum ersten Mal einer Gewerkschaft gelungen, mehr Personal für die dort aktuell anfallende Arbeit zu vereinbaren. Denn anders als der Arbeitgeber behauptet, gibt es im UKGM eine massive Unterbesetzung in vielen Arbeitsbereichen. Trotzdem hat bislang ein punktueller Stellenaufbau nur im Zusammenhang mit Leistungsausweitungen stattgefunden.

 

„Wir haben einen Einstieg in die Entlastung im Krankenhaus geschafft.“

Stefan Röhrhoff, ver.di-Verhandlungsführer

Entlastung soll künftig auch ein sogenanntes Ausfallmanagement bringen. Sowohl kurzfristig als auch langfristig wird es einen Springerpool geben. Auch mit Neueinstellungen soll Abhilfe geschaffen werden. Sollte im Falle einer Unterbesetzung dauerhaft keine Lösung gefunden werden, muss eine zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Clearingstelle über weitergehende Maßnahmen entscheiden.

„Das Ergebnis hätten wir ohne die Streiks und die Aktivität unserer KollegInnen nicht erreicht. Wir haben einen Einstieg in die Entlastung im Krankenhaus geschafft“, so ver.di-Verhandlungsführer Stefan Röhrhoff. „Nun werden auf mehreren Versammlungen die Mitglieder der beiden Standorte das Wort haben.“

Der Tarifvertrag tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien zum 1. Mai 2018 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Monaten. Gültig ist der Tarifvertrag für die zirka 7.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten. ver.di geht von einem eklatanten Personalmangel in den deutschen Krankenhäusern aus. Bundesweit fehlen 162.000 Stellen in allen Bereichen der Krankenhäuser.

Für ver.di ist trotz dieses positiven Verhandlungsergebnisses der Gesetzgeber gefragt, endlich verbindliche Personalvorgaben zu erlassen. „Je höher die Personalbesetzung desto geringer die Sterblichkeit. Dies gilt in allen Krankenhäusern“, so der zuständige Fachsekretär Fabian Rehm. „Der Gesetzgeber muss Vorgaben schaffen, die nicht unterlaufen werden können und die überall gelten.“

 

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