Pflegepersonaluntergrenzen

»Eine Ohrfeige für das Pflegepersonal«

Lediglich für vier Kernbereiche der Krankenhäuser sieht die neue Verordnung des Bundesgesundheits-ministeriums Personalvorgaben vor. Durch Verlegungen von Patienten, Umbenennen oder Zusammenlegen von Stationen oder Verlagerung von Aufgaben können selbst diese minimalen Vorgaben umgangen werden.
30.10.2018
Wenn auf der voll belegten Station gerade mal noch Zeit für den Schluck Wasser bleibt

Am 23. Oktober ist Schluss. An diesem Tag müssten deutsche Krankenhäuser dieses Jahr eigentlich dicht machen. Zumindest wenn die Betreiber das Pflegepersonal in den Schichten so einsetzen würden, wie es für eine sichere Patientenversorgung notwendig ist.

Was nach einem fiktiven Horrorszenario klingt, ist für die Beschäftigten in Deutschlands Kliniken bittere Wirklichkeit. Überlastung, Zeitnot, Arbeiten am Limit. In ­vielen Krankenhäusern herrscht eine dramatische Personalnot. Bundesweit fehlen nach Berechnungen von ver.di über 80.000 Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung geht sogar von mehr als 100.000 fehlenden Pflege-Vollzeitstellen in den Kliniken aus. Dieser Missstand ­gefährdet nicht nur die Sicherheit der ­Patientinnen und Patienten, sondern auch die Gesundheit der Beschäftigten.

Wenn schlecht gut ist

Die neue Verordnung über Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, CDU, soll die Patientenversorgung eigentlich sicherer machen, legt aber nur für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie einen ­Minimalstandard fest.

Zudem sind die ­Personaluntergrenzen willkürlich gesetzt. Und zwar bei 25 Prozent der genannten Bereiche mit der schlechtesten Personalausstattung. Im Klartext heißt das: Nur das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung muss aufstocken. Und zwar genau so viel Personal, um das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel der Kliniken zu erreichen. »Mit solchen Untergrenzen gibt es weder gute Versorgung für die Patientinnen und Patienten noch nachhaltige Entlastung für die Beschäftigten«, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Regierung dürfe keine Pflegepersonaluntergrenzen präsentieren, die sich an der bestehenden Unterbesetzung orientieren. Auf diese Weise werde der Pflegenotstand legitimiert.

Dass es im Zuge der neuen Verordnung zu Verschlechterungen der Personalausstattung kommen könnte, befürchtet Tim Schmitt*, Physiotherapeut in einem großen Klinikum: »Unsere Geschäftsführung hat nach eigenen Angaben Spahns Vorgaben mal überschlagen und dem Betriebsrat mitgeteilt, dass sie etwa 100 Köpfe von derzeit 520 Pflegefachkräften an unserer Klinik abbauen könnte.«

 

Keinem Patienten nützt es, wenn ein Krankenhaus die Vorgaben im Schnitt erfüllt, zum Zeitpunkt der eigenen Behandlung aber unterbesetzt ist.

Grit Genster, Leiterin des Bereichs ­Gesundheitspolitik in der ver.di-­Bundesverwaltung

Grundlage solcher Rechenspiele: Die neue Verordnung über Pflegepersonaluntergrenzen bleibt undurchsichtig, wenn es um die Frage geht, ob Stationsleitungen in die Minimalbesetzungen eingerechnet sind. Denn sie sind zwar examinierte Pflegefachkräfte, übernehmen im Arbeits­alltag aber vor allem organisatorische und kaum pflegerische Tätigkeiten. Werden sie auf die Untergrenzen angerechnet, sinkt die Zahl der Pflegefachkräfte, die für die tatsächliche Pflege der Patient/innen am Bett zur Verfügung stehen. Zudem sieht die Verordnung soge­nannte Pflegehilfskraft-Quoten von bis zu 40 Prozent etwa in der Nachtschicht der Geriatrie vor. Was bedeutet, dass nahezu die Hälfte des Pflegepersonals in den Nachtschichten Hilfskräfte sind. »Angeklagt gehören für mich ganz klar die Gesundheitsminister der letzten fünfzehn Jahre, die das Motto ,Profit statt Mensch’ begünstigt haben«, sagt Tim Schmitt. Denn werden die Minimalbesetzungen nicht vollständig durch Pflegefachkräfte abgedeckt, steigen die Risiken in der Patientenversorgung.

Lebensgefährliche Intensivstationen

Auch der derzeitige Bundesgesundheitsminister Spahn hat mit seiner neuen Verordnung dem Druck der Klinikbetreiber nachgegeben. Auf Drängen der Arbeitgeber wurde die ohnehin schon unzureichende PpUGV ­Anfang Oktober kurz vor ihrem Inkrafttreten noch einmal verschlechtert. Verwässert wurden die Untergrenzen ausgerechnet für die Intensivstationen, auf denen es tagtäglich um Leben und Tod geht. Konkret soll ab dem 1. Januar 2019 auf den Intensivstationen eine Pflegekraft tagsüber zweieinhalb Patient/innen betreuen, in der Nacht sind es dreieinhalb. Erst ab Januar 2021 gilt für die Intensivstationen dann der ursprünglich geplante Personalschlüssel von tagsüber zwei Patient/innen pro Pflegekraft, der auch von den Fachgesellschaften empfohlen wird. Nachts sind es dann drei Patient/innen pro Pflegekraft. In der Geriatrie und der Unfallchirurgie soll ab kommendem Jahr eine Pflegekraft tagsüber maximal zehn Patient/innen ­betreuen, in der Nachtschicht sind es für ­beide Bereiche 20 Patient/innen. Die Personaluntergrenze auf der Kardiologie sieht in der Tagschicht bis zu zwölf und in der Nachtschicht bis zu 24 Patient/innen pro Pflegekraft vor. »Diese Untergrenzen empfinde ich als bodenlose Frechheit. Wer schon einmal nachts zwanzig Patienten allein versorgt hat, kann die Verordnung nur als schallende Ohrfeige für das Pflegepersonal verstehen«, sagt Jan Frost*, Krankenpfleger an einem Universitäts­klinikum.

Die Einhaltung der ohnehin schon minimal geplanten Personaluntergrenzen müssen die Krankenhäuser zudem nur anhand monatlicher Durchschnittswerte sicherstellen. »Keiner Patientin, keinem Patienten nützt es, wenn ein Krankenhaus die Vorgaben im Schnitt erfüllt, zum Zeitpunkt der eigenen Behandlung aber unterbesetzt ist«, sagt Grit Genster, Leiterin des Bereichs Gesundheitspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung. Personalvorgaben müssten daher unbedingt schichtbezogen sein, also täglich eingehalten werden.

»Unsere Geschäftsführung hat keine Angst mehr vor den Pflegepersonaluntergrenzen«, sagt Rainer Köplin*, Arzt bei ­einem bundesweit agierenden Klinik-­Konzern. Die Geschäftsführung wolle ­konzernweit überprüfen, ob Intensiv­patient/innen nicht vielfach auch als IntermediateCare-Patient/innen behandelt werden können. Die IntermediateCare-Stationen bilden das Bindeglied zwischen Normalstationen und Intensivmedizin. Und: Hier gelten auch ab Januar 2019 keine Personaluntergrenzen. »Das wird dann auf dem Papier einfach passend gemacht. Auf diese Weise werden Betten auf der ­Intensivstation eingespart, um entsprechend weniger Pflegepersonal in einer Schicht vorhalten zu müssen«, befürchtet der Arzt.

Lücke gestopft, größeres Loch gerissen

Personalvorgaben für lediglich vier Bereiche der Krankenhäuser programmieren solche Verschiebebahnhöfe. Durch Verlegungen von Patienten, Umbenennen oder Zusammenlegen von Stationen oder Verlagerung von Aufgaben können die Vorgaben ganz einfach umgangen werden. Zwar hat der Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben, bei der Vereinbarung über Untergrenzen Personalverlagerungen zu vermeiden. Doch es gibt kein Verbot, Pflegepersonal aus anderen Krankenhausbereichen abzuziehen, um die Personaluntergrenzen der Verordnung für die vier vorgegebenen Bereiche einzuhalten. So wird die eine Lücke gestopft und an anderer Stelle ein noch größeres Loch in die Personaldecke gerissen. Innerbetriebliche Konflikte werden die Folge sein.

Patientensicherheit und eine Entlastung des Pflegepersonals sollten die obersten Ziele der aktuellen Gesundheitspolitik sein. Mit der verschriebenen Mogelpackung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wird das nicht erreicht. Dafür braucht es bedarfsorientierte Pflegepersonalvorgaben für alle bettenführenden Stationen der Krankenhäuser und ein pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument, das sich an der bewährten Pflegepersonal-Regelung (PPR) orientiert. Damit im nächsten Jahr das Personal nicht erneut schon am 23. Oktober aufgebraucht ist.

* NAME GEÄNDERT

 

PpUGV Die Verordnung in Kürze

Die Verordnung in Kürze
Am 11. Oktober 2018 ist die Verordnung über Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2019 werden demnach ­Personaluntergrenzen „zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse“ im Krankenhaus gelten. Wie viele Patientinnen und Patienten eine Pflegekraft maximal versorgen darf, ist ­allerdings nur für vier sogenannte pflegesensitive Klinik-Bereiche festgeschrieben. Statt Untergrenzen in wenigen Bereichen fordert ver.di Personalmindestvorgaben für alle bettenführenden Bereiche im Krankenhaus, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten bemessen. Dafür muss ein geeignetes Personalbemessungsinstrument auf Basis der bewährten Pflegepersonal-Regelung (PPR) entwickelt werden.

Link zu „Neujahr im Oktober“, am 23. Oktober ist das Personal alle soll-ist-voll.verdi.de

Link zu Untergrenzen mogelpackung-verhindern.verdi.de

 

 

Der Artikel ist ursprünglich erschienen in der ver.di Publik.

 

Kontakt

  • Grit Genster

    Be­reichs­lei­te­rin Ge­sund­heits­we­sen/­Ge­sund­heits­po­li­tik

    030/6956-1810

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