UKSH blockiert, deshalb: Warnstreik
Der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein setzt weiter auf Blockade. Auch in der fünften Verhandlungsrunde legte er kein Angebot für einen Tarifvertrag zur Entlastung des Personals vor, über das es sich lohnen würde zu verhandeln. ver.di zieht daraus die nötige Konsequenz: Für Montag und Dienstag (3. und 4. Februar 2020) ruft die Gewerkschaft die Beschäftigten in Kiel und Lübeck zu einem zweitätigen Warnstreik auf. In der vergangenen Woche hatte das Lübecker Arbeitsgericht grundsätzliche Einwände gegen das Streikrecht der Beschäftigten zurückgewiesen, aber eine Notdienstvereinbarung zur Bedingung gemacht.

Pressemitteilung ver.di Nord: Warnstreiks am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und am Zentrum für integrative Psychiatrie in Kiel und Lübeck
Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) mitteilt, wird es im Rahmen der stockenden Verhandlungen um einen Tarifvertrag zur Entlastung der Pflegebeschäftigten am kommenden Montag zu einem zweitägigen Warnstreik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und am Zentrum für integrative Psychiatrie (ZiP) an den Standorten Kiel und Lübeck kommen.
Betroffen von den Warnstreiks sind alle Bereiche des Klinikums und des ZiP – mit Ausnahme der stationären Kinderbetten und der geschlossenen Bereiche des ZiP.
„Wir hätten gerne auf diesen für alle Beteiligten schwierigen Warnstreik verzichtet, allerdings zwingt uns die starre Haltung des Vorstands jetzt zu Arbeitskampfmaßnahmen. Unsere Geduld ist aufgebraucht", so Steffen Kühhirt, Verhandlungsführer von ver.di Nord.
Trotz intensiver Bemühungen seitens der ver.di Verhandlungskommission ist es in fünf Verhandlungsrunden nicht gelungen, die Arbeitgeber zu überzeugen, ein auch nur annähernd abschlussfähiges Angebot zu unterbreiten.
„Der Vorstand des UKSH hat bislang leider konstruktive Verhandlungsansätze vermissen lassen, und wir sind nicht entscheidend vorangekommen. Nun müssen wir den Weg der Auseinandersetzung gehen, denn klargeworden ist, die Beschäftigten lassen sich weder durch Verzögerungstaktik noch durch unnötige Gerichtsprozesse hinhalten. Dieser Warnstreik wird zeigen, wie bereit die Mitarbeiter*innen sind, um für ihre Entlastung, zum Wohl der Patienten und der Beschäftigten zu kämpfen", so Kühhirt weiter.
Die wirkliche Notfallversorgung und die Versorgung von Patient*innen im UKSH ist gewährleistet. Regeltermine oder vereinbarte Termine, die keinen Notfall darstellen, können aber durch den Warnstreik verzögert werden oder ausfallen. Patienten sollten sich deshalb an das UKSH wenden, bevor sie anreisen.