ZFA

Modernisierung notwendig

02.12.2020

Schon seit längerem diskutieren die Sozialpartner über eine Neuordnung des nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen Ausbildungsberufs „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“.

 
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA): Ausbildung kompetenzorientiert gestalten

Um die teilweise unterschiedlichen Sichtweisen der Sozialpartner mit wissenschaftlichen, aber auch inhaltlichen, Erkenntnissen zu unterfüttern und um einen Konsens zu ermöglichen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung auf Anregung der Sozialpartner eine Evaluierung des Ausbildungsberufs vorgenommen und dabei u. a. untersucht, welche aktuellen Anforderungen auch durch die Digitalisierung an das zukünftige Berufsbild gestellt werden.

Die Ergebnisse machten die Notwendigkeit einer Neuordnung sowohl für ver.di als auch für die Arbeitgeber deutlich. Nach Gesprächen mit den beteiligten Ministerien kann nun das Verfahren zur Erarbeitung einer neuen Ausbildungsordnung beginnen.

Die derzeit gültige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2001 und bedarf an unterschiedlichen Stellen Modernisierungen, nicht zuletzt wegen der dynamischen Fortentwicklung auf den Gebieten von Wissenschaft und Technik. Diese Entwicklungen, sowie veränderte demografische und rechtliche Rahmenbedingungen, erfordern eine Novellierung der Ausbildungsinhalte, um auch künftig die berufliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen sowie die Attraktivität des Berufsbildes und zu steigern. Darüber hinaus soll die neue Ausbildungsordnung kompetenzorientiert ausgestaltet sein.

Für die vielfältigen und komplexen Tätigkeiten der Zahnmedizinischen Fachangestellten müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die den unterschiedlichen Anforderungen des sich im letzten Jahrzehnt gewandelten Aufgabenspektrums entsprechen. So werden mit den komplexer werdenden betrieblichen Arbeits- und Praxisabläufen, der fachlichen Weiterentwicklung der wissensintensiven Zahnmedizin, der Veränderung in der ökonomischen und rationellen Koordination des Praxisgeschehens, der zunehmenden Ausrichtung der Praxisabläufe auf computergestützte Technologien und digitalisierte Kommunikationsprozesse neue Kompetenzen u. a. in den Bereichen „Kommunikation“, „Digitalisierung der Arbeitswelt“ und „Prophylaxe“ notwendig.

Beibehalten werden soll die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, jedoch mit der neuen Prüfungsform der gestreckten Abschlussprüfung. Durch die gestreckte Abschlussprüfung erfährt die ersetzte „klassische Prüfungsform“ eine Aufwertung. Dies wirkt motivierend auf die Auszubildenden, da so der „Prüfungsdruck“ gleichmäßiger auf die gesamte Ausbildungszeit verteilt wird.

ver.di verfolgt mit der Neuordnung darüber hinaus auch das Ziel einer Verbesserung der Ausbildungsqualität in den Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen. Die Ausbildungsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten werden von den Auszubildenden seit vielen Jahren schlecht eingeschätzt , das muss sich ändern. Hier sehen wir vor allem die Praxen und Einrichtungen in der Pflicht, sich stärker für gute Ausbildungsbedingungen zu engagieren und Auszubildenden gute Ausbildungsbedingungen anzubieten.

 

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