Was ist ein Ausbildungsvertrag?

15.09.2023

Für die Ausbildung ist der Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrags zwingend vorgeschrieben. Er sollte mindestens folgende Bestimmungen enthalten:

  • die Bezeichnung des Berufs, zu demnach den Vorschriften dieses Gesetzes ausgebildet wird,
  • den Beginn und die Dauer der Ausbildung,
  • Angaben über die der Ausbildung zugrunde liegende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie über die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung,
  • die Dauer der regelmäßigen täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit,
  • die Dauer der Probezeit,
  • Angaben über Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung,
  • die Dauer des Urlaubs
  • die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann und
  • einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Der Ausbildungsbeginn muss auf den Tag genau angegeben sein. Davon hängt dann auch die genaue Dauer der Probezeit ab. Für die Ausbildungsvergütung ist der Zahlungszeitpunkt anzugeben. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem geltenden oder in Bezug genommenen Tarifvertrag. Sie muss „angemessen“ sein. Die Dauer des Urlaubs ist in Kalendertagen für jedes Urlaubsjahr gesondert auszuweisen. Die Kündigungsvorschriften richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für die verschiedenen Ausbildungen finden sich konkrete Regelungen im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) bzw. in den Berufszulassungsgesetzen (bspw. § 16 PflBG, § 27 MTBG, § 26 ATA-OTA-G, § 12 NotSanG).

 

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