Interview

Meilenstein mit Schatten

Die Reform der Psychotherapieausbildung war überfällig. Sie bringt einige Verbesserungen, aber auch Probleme mit sich. Zwei Aktivistinnen im Gespräch über die Neuregelungen.
12.08.2020


Anderthalb Jahrzehnte wurde über eine Reform der Psychotherapieausbildung diskutiert. Nun gelten ab dem 1. September 2020 ein neues Gesetz und eine neue Approbationsordnung. Nach einem Direktstudium der Psychotherapie kann man sich künftig in einer Weiterbildung auf bestimmte Verfahren und die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen spezialisieren. Wie fällt eure Gesamtbewertung der beschlossenen Veränderungen aus?

 
Elisabeth Dallüge Elisabeth Dallüge arbeitet als Psychologin im Maßregelvollzug und macht die Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin in Bochum. Sie ist Sprecherin der PiA-Vertretung NRW und aktiv in der PiA-AG von ver.di.

Kerstin Sude: Wir haben jahrelang immer wieder dagegen protestiert, dass Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) während ihrer praktischen Tätigkeit keinen Euro verdienen. Das ändert sich jetzt, deshalb sehe ich die Neuregelung als großen Erfolg unserer gemeinsamen Aktivitäten und Netzwerke. ver.di hat lange dafür gekämpft, dass dies eine vergütete Weiterbildung ist – und keine Praktikantentätigkeit. Schließlich haben alle PiA ein Studium abgeschlossen und einen Grundberuf erlernt, in dem sie arbeiten. Es kann nicht sein, dass sie dafür kein oder nur ganz wenig Geld bekommen. Diesen Zustand zu beenden, ist ein Meilenstein, auch wenn es, wie bei fast jedem Gesetz, auch hier Licht und Schatten gibt.

Elisabeth Dallüge: Ich stimme all dem grundsätzlich zu. Es wird viele Verbesserungen für die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) geben. Doch die jetzigen PiA, die ihre Ausbildung in den kommenden 12 bis 15 Jahren abschließen, sind bei dieser Reform weitgehend auf der Strecke geblieben. Dabei waren sie es, die sich öffentlichkeitswirksam für Veränderungen eingesetzt haben.

Kerstin Sude: Ein weiterer, teilweise problematischer Aspekt ist, dass alles Mögliche in dieses Gesetz geschrieben wurde, das dort nicht unbedingt hineingehört. Positiv ist, dass das Berufsbild erweitert wurde und Psychotherapeut*innen einige neue Befugnisse erhalten. So dürfen wir beispielsweise ab September Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen – und zwar sowohl diejenigen Psychologischen Psychotherapeut*innen, die nach dem alten als auch die nach dem neuen System approbiert sind. Negativ ist aber, dass weitere Regelungen hineinkamen. So soll zum Beispiel eine neue Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Qualitätssicherung erarbeitet werden, wonach Psychotherapien nicht mehr so beantragt werden können wie bisher. Alle bisherigen Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren würden dann entfallen. Das stattdessen aus dem Boden gestampfte neue Verfahren wird einige Probleme mit sich bringen. Zudem gibt es Verschlechterungen bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, den KJP.

 
Kerstin Sude Kerstin Sude arbeitet als approbierte Psychotherapeutin in Hamburg. Sie war viele Jahre in PiA-Netzwerken aktiv und ist Mitglied der ver.di-Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (PP/KJP).

Inwiefern?

Elisabeth Dallüge: Man kann es grob so zusammenfassen, dass die Reform teilweise eine Diskrepanz zwischen den alt und neu approbierten Kolleg*Innen schafft. Diejenigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die nach dem bisherigen alten System approbiert werden, haben zukünftig weniger Befugnisse, aber keine Möglichkeiten, sich nach zu qualifizieren.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und ver.di haben lange dafür gestritten, dass die Weiterbildung nach dem Studium angemessen bezahlt wird und in einem Angestelltenverhältnis stattfindet. Ist das erreicht?

Elisabeth Dallüge: Auch hier muss man zwischen den alten und neuen Aus- und Weiterbildungen unterscheiden. Die neuen Kolleg*innen beenden ihr Studium mit einer Approbation, was ein großer Vorteil ist, auch in Bezug auf die Vergütung während der Weiterbildung. Zugleich tun sich neue Fragen danach auf, wie die berufspraktischen Einsätze während des Psychotherapie-Studiums gestaltet werden. Für diejenigen, die nach dem bisherigen Modell als PiA tätig sind, wurde eine Mindestvergütung von 1.000 Euro im Monat beschlossen. Den Versuch der Politik, an dieser Stelle Verbesserungen für PiA herbeizuführen, sehen wir. Aber in der Praxis gibt es etliche Probleme. Zum einen bezieht sich das nur auf die Praktische Tätigkeit I, also auf lediglich 1.200 von 1.800 Praxisstunden. Zum anderen ist nicht festgelegt, wie die Kliniken das umsetzen. Sie können grundsätzlich die 1.000 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. Dennoch beobachten wir, dass die Vergütung dort abgesenkt wird, wo PiA bislang über 1.000 Euro verdienten. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Die Bedingungen sollten sich verbessern, nicht verschlechtern.

Die nun als Übergangsregelung für die PiA beschlossene Vergütung ist also kein Fortschritt?

Kerstin Sude: 1.000 Euro sind einfach viel zu wenig. Wir fordern mit ver.di seit langem, dass die Menschen nach ihrem Grundberuf bezahlt werden. Sie arbeiten, wie zum Beispiel Elli, als Psycholog*innen und tragen viel Verantwortung. Die Kliniken rechnen ihre Leistungen ab, verweigern ihnen aber eine angemessene Vergütung.

Elisabeth Dallüge: Wir werden als Praktikant*innen bezeichnet, tatsächlich haben wir aber alle ein abgeschlossenes Hochschulstudium. In der neuen Richtlinie »Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik« (PPP-RL) heißt es, dass PiA auf die Personalvorgaben angerechnet werden können, wenn sie gemäß ihres Grundberufes vergütet werden. Gemäß dieser Richtlinie wäre es also durchaus möglich, dass  PiA  ihre Weiterqualifikation in einem regulären Anstellungsverhältnis absolvieren.

Kerstin Sude: Das tun auch einige – allerdings nur 13 Prozent, wie eine kurz vor Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte Studie zeigt. Das sind also nur sehr wenige. Die meisten PiA müssen Nebenjobs machen, Kredite aufnehmen oder von ihren Familien über Wasser gehalten werden. Das ist schlicht Ausbeutung.

 

Welche langfristigen Auswirkungen hat es, wenn den angehenden Psychotherapeut*innen eine angemessene Vergütung verweigert wird?

Elisabeth Dallüge: Es führt zu einer starken sozialen Selektion. Diese Ausbildung – bei der man wenig bis nichts verdient, zugleich aber massive Kosten hat – muss man sich leisten können. Menschen, die keine Unterstützung von ihren Eltern oder ihrem Partner, ihrer Partnerin bekommen oder bereit sind, hohe Kredite aufzunehmen, können sich für diesen Weg nicht entscheiden. Das ist total schade, weil es die Vielfalt einschränkt.

Kerstin Sude: Eine Folge ist, dass der Anteil der Männer bei nur 25 Prozent liegt – sicher auch, weil viele sagen, dass sie unter diesen Umständen keine Familie ernähren können. Das ist zum Beispiel in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein Problem, wenn dort männliche Therapeuten und Rollenvorbilder fehlen. Psychotherapeut*innen sollten aus allen gesellschaftlichen Schichten kommen, nicht nur aus denjenigen, die es sich leisten können. Über die Auswirkungen gibt es leider keine Studien, aber man kann sich vorstellen, dass bestimmten Patientengruppen der Zugang zur Psychotherapie dadurch erschwert wird.

Die jetzigen PiA haben zwölf, in Härtefällen bis zu 15 Jahre Zeit, ihre Ausbildung abzuschließen. Ist das ausreichend?

Kerstin Sude: Das ist schwer einzuschätzen. Im Normalfall dürfte das reichen. Aber wenn man Kinder oder andere familiäre Verpflichtungen hat oder längerfristig krank ist, kann diese Zeit ganz schön kurz sein.

Elisabeth Dallüge: Für eine Gesetzesänderung ist das eine lange Übergangszeit. Einerseits muss man die jeweilige persönliche Situation berücksichtigen. Auf der anderen Seite haben wir Bedenken, dass die Institute die Ausbildung irgendwann nicht mehr anbieten. Wie lange sie das machen müssen, ist nämlich nicht festgelegt. Es gibt also theoretisch die Möglichkeit, bis 2032 bzw. 2035 die Prüfung abzulegen, aber ob das auch praktisch geht, ist fraglich. Es ist schon ein Problem, wenn über einen so langen Zeitraum Parallelstrukturen bestehen. Es gibt dann ein ganzes Jahrzehnt lang in den Kliniken die PtW, die mit einer Approbation aus dem Studium kommen, und zugleich die PiA, für die ganz andere Regeln gelten.

Unter welchen Bedingungen wird die künftige Weiterbildung stattfinden?

Kerstin Sude: Die PiA werden in den nächsten Jahren wie gesagt weiter unter meist prekären Verhältnissen arbeiten. Das ist sehr schade. Schließlich sind sie es, von denen sich viele aktiv für Verbesserungen eingesetzt haben. Wie sich die neuen Studien- und Weiterbildungsgänge konkret auswirken werden, wissen wir noch nicht. Denn im Gesetz bleiben etliche Details offen. Für den ambulanten Bereich ist festgelegt, dass die Weiterbildung von den Kassen finanziert wird. Demnach sollen mindestens 40 Prozent der abgerechneten ambulanten Leistungen als Vergütung weitergegeben werden, doch daraus lässt sich kein angemessenes Gehalt finanzieren. Für eine dem Grundberuf entsprechende Bezahlung reicht es wieder nicht. Der Gesetzgeber sollte die Weiterbildung fördern und eine angemessene Vergütung festschreiben – so, wie man es aus der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten kennt. Dann könnte die neue Gruppe der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) auch in den Tarifverträgen entsprechend eingruppiert werden.

Eine gute Weiterbildung braucht hohe Qualitätsstandards. Wie ist es darum bestellt?

Elisabeth Dallüge: Heute ist man in den meisten Kliniken von Beginn an auf sich gestellt – und das als vermeintliche Praktikantin. Dabei ist klar, dass fachkundige Anleitung und Supervision zur Ausbildung dazu gehören. Doch was das ist, ist sowohl in der alten als auch in der neuen Regelung recht schwammig formuliert. Bisher gilt man auch als supervidiert oder fachkundig angeleitet, wenn ein Chef- oder Oberarzt da ist, der die Tätigkeit offiziell beaufsichtigt. Das müsste viel klarer definiert werden.

Kerstin Sude: Nach dem alten Psychotherapeutengesetz soll jede vierte Sitzung supervidiert werden – durch ermächtigte Personen, in der Regel Approbierte. So etwas muss nun auch für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) mit entsprechenden Regelungen in der Weiterbildungsordnung abgesichert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat ein Projekt für eine Muster-Weiterbildungsordnung gestartet, in das viele Expert*innen und auch die Bundeskonferenz PiA einbezogen sind. In der zukünftigen Weiterbildungsordnung müssen regelmäßige Anleitungen und Supervisionen durch Approbierte festgeschrieben werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die PtW als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden – so wie aktuell die PiA. Weiterbildung bedeutet, dass man ausreichend Zeit dafür hat, Dinge zu reflektieren, geschult zu werden, einem diagnostischen Gespräch beizuwohnen etc. Das müssen die dann bundesweit gültigen Qualitätsvorgaben der Psychotherapeutenkammern berücksichtigen.

 

Der neue Studiengang der Psychotherapie gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. ver.di hat im Gesetzgebungsprozess auf eine hochwertige praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums gedrängt.

Kerstin Sude: Ja, denn wir halten es für wichtig, dass angehende Psychotherapeut*innen frühzeitig Einblicke in die Praxis erhalten. Gegebenenfalls auch, um festzustellen, dass das Studium nicht das richtige für sie ist. Viele Studien belegen, dass sich eine frühe Praxisorientierung bewährt. Zugleich muss klar sein, dass man während des Studiums nicht in den Einrichtungen als billige Arbeitskraft ausgebeutet wird.

Elisabeth Dallüge: Deshalb müssen die Aufgaben der Studierenden klar definiert sein. Leider sind hier viele Formulierungen sehr ungenau. In der ärztlichen Approbationsordnung zum Beispiel ist für das Praktische Jahr nicht nur geregelt, dass Studierende an klinischen Konferenzen und Fallbesprechungen etc. teilnehmen. Es heißt dort auch, dass sie nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden dürfen, die der Erreichung ihres Ausbildungsziels nicht dienlich sind. In der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen fehlt ein solcher Satz leider.

Das neue Studium wird erstmals in diesem Wintersemester angeboten. Wie wollt ihr, wie will ver.di die Umsetzung der Reform weiter begleiten?

Kerstin Sude: Die Neuregelung soll wissenschaftlich evaluiert werden. Das ist auch nötig, und wir werden den weiteren Prozess aktiv begleiten. Schon jetzt stellen wir fest, dass es aus personellen oder finanziellen Gründen nicht alle Universitäten schaffen, den neuen Studiengang der Psychotherapie zum Wintersemester 2020/2021 anzubieten, so zum Beispiel Hamburg. Das geht überhaupt nicht. Denn ab September ist dieses Studium der einzige Weg, Psychotherapeut*in zu werden. Versorgungsengpässe könnten die Folge sein, denn der Bedarf nach Psychotherapie ist enorm. 

Elisabeth Dallüge: Die Bedingungen müssen sich insbesondere in den Kliniken verbessern. Diese sind für Psychotherapeut*innen ein sehr wichtiges Arbeitsfeld. Dort erlebt man Patient*innen in unterschiedlichsten Zuständen – akut, abklingend und chronifiziert. Das ist für die Ausbildung unglaublich wichtig. Viele fliehen aus dem Arbeitsraum Klinik – wegen der Bedingungen, nicht, weil es keine wichtige und erfüllende Tätigkeit ist. Das muss sich ändern.

Welche Rolle seht ihr für ver.di bei der Weiterentwicklung der Psychotherapie-Ausbildung?

Elisabeth Dallüge: ver.di ist für uns PiA ein wichtiger Partner. Es ist gewiss nicht so, dass PiA nichts ändern wollten. Es herrscht aber ein großer Mangel an Informationen. Die angehenden Psychotherapeut*innen müssen besser informiert werden und lernen, Netzwerke und Solidarität aufzubauen. Das ist ja auch Kerngedanke von Gewerkschaften. Hier sehen wir uns mit ver.di in einer engen Kooperation.

Kerstin Sude: Das gilt auch für die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Auch sie sollten sich gewerkschaftlich organisieren, um ihre Bedingungen und dieses neue Feld gut zu gestalten.

Interview: Daniel Behruzi

 

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