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    TvÖD, TV-L: Auf diesen Seiten findest du alle Informationen zum Tarifbereich des öffentlichen Dienstes am Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

    Beschäftige in Berlin beteiligen sich an den Gesundheitsstreiktagen
    © ver.di

Öffentlicher Dienst

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes prägen die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für viele Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. So gilt beispielsweise für Hochschulen und Studierendenwerke zumeist der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Beschäftigten städtischer und Landesbibliotheken sind ebenfalls durch den TV-L bzw. den kommunalen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgesichert.

Im Sozial- und Gesundheitswesen sind öffentliche Einrichtungen vor allem bedeutend bei den Krankenhäusern und Kindertagesstätten. Bei den Krankenhäusern ist gut die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angestellt. Bei Reha-Einrichtungen ist es etwa jede*r Fünfte. Öffentliche Reha-Einrichtungen mit insgesamt rund 17.000 Beschäftigten gehören meist den Rentenversicherungsträgern. Kaum Gewicht hat der öffentliche Dienst im Bereich der stationären und ambulanten Altenpflege. Hier sind weniger als acht Prozent der Einrichtungen in öffentlicher Hand, der größte Teil ist im Besitz von kommerziellen und freigemeinnützigen Eigentümern.

Doch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben auch dort Gewicht, wo sie nicht unmittelbar zur Anwendung kommen. Denn viele kirchliche, freigemeinnützige und auch private Einrichtungen orientieren sich an der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes. Diese enthalten spezifische Regelungen für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, die stationäre und ambulante Altenpflege sowie den Rettungsdienst. Für ver.di sind sie die »Leitwährung« – das Tarifniveau, das überall angestrebt wird.

Kontakt

Seminar: Tarifverträge öD

Themenwoche 2024
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Arbeitszeitbefragung öD

Arbeitszeitbefragung öD
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Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder

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Infos zur Tarifrunde der Länder

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TV Stud - Tarifvertrag für Studierende

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Tarifrunde im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen

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Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst

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Schluss mit #unbezahlt

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Wir for­dern: Glei­ches Geld für glei­che Ar­beit! Auch nach 32 Jah­re nach der Ein­heit be­ste­hen im­mer noch gra­vie­ren­de Un­ter­schie­de zwi­schen Ost und West. Noch im­mer gibt es Lohn­un­ter­schie­de und Un­ge­rech­tig­kei­ten bei den Ar­beits­zei­ten. Die­se sind we­der be­gründ­bar noch hin­nehm­bar. Die­se Mau­ern müs­sen fal­len. End­gül­tig! Das ha­ben sich un­se­re Kol­leg*in­nen aus den Uni­kli­ni­ken Jena, Ro­stock und Greifs­wald vor­ge­nom­men. In ganz Deutsch­land gibt es 16 Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken, die un­ter den Ta­rif­ver­trag der Län­der fal­len (Td­L). 13 da­von lie­gen im Wes­ten Deutsch­lands. Drei be­fin­den sich im Os­ten. Wäh­rend in den west­li­chen Bun­des­län­dern die Ar­beits­zeit 38,5 Stun­den be­träg­t, wird in den Kli­ni­ken im Os­ten noch im­mer 40 Stun­den ge­ar­bei­tet. Ar­beit­ge­ber und Po­li­tik wei­gern sich auch 32 Jah­re nach der Ein­heit, hier end­lich Ab­hil­fe zu schaf­fen. ­Den Kol­leg*in­nen ist klar: Wenn Po­li­tik und Ar­beit­ge­ber sich nicht be­we­gen, sind sie selbst ge­frag­t, ge­mein­sam end­lich Ein­heit her­zu­stel­len. ­Sie en­ga­gie­ren sich und for­dern glei­chen Lohn für glei­che Ar­beit, und da­mit Ein­heit auch in der Ar­beits­zeit­fra­ge. ­Zu­sam­men wach­sen: Das heißt für un­s, ge­mein­sam Lohn­ge­rech­tig­keit in Deutsch­land her­stel­len. ­Mit­ma­chen und Ein­heit ge­stal­ten! Es ist über­fäl­lig!

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