AHG

Arbeiten bis zum Umfallen

AHG verlangt hohen Preis für neuen Entgelttarifvertrag
28.06.2016

Am 22. Juni 2016 fand in Düsseldorf eine weitere Verhandlungsrunde über einen einheitlichen AHG-Entgelttarifvertrag statt. Im Mittelpunkt standen die AHG-Forderung nach Arbeitszeitflexibilisierung und die Diskussion über eine einheitliche Eingruppierungsregelung für alle AHG-Beschäftigten.

Flexibilisierung. Das Zauberwort des Neo-Liberalismus.

Im Laufe der Verhandlungen wurde deutlich, dass sich die AHG-Arbeitgeber offensichtlich nicht mehr an die Tarifeinigung vom September 2015 gebunden fühlen. Anstatt mit ver.di über ein transparentes Verfahren zur Abwendung von wirtschaftlichen Notlagen zu verhandeln, setzen sie nun vorrangig auf Flexibilisierung. Konkret bedeutet das: Bei vorübergehenden wirtschaftlichen Schwankungen in einer einzelnen Einrichtung (z.B. geringere Belegung) sollen die Beschäftigten nach Hause geschickt werden. Bis zu 160 Minusstunden (über 4 Wochen) will der Arbeitgeber künftig anordnen können. Anschließend sollen die Minusstunden zusätzlich (!) zur normalen Arbeitszeit wieder nachgearbeitet werden. ver.di: „Eine unverantwortliche Zumutung für die Beschäftigten, die heute schon teilweise weit über die Grenzen der Belastbarkeit gehen müssen.“

Sollen Eigentümer und leitende Angestellte verschont bleiben?

Die Frage, welchen konkreten Beitrag die Eigentümer und die leitenden Angestellten in so einer Situation leisten sollen, konnte oder wollte die Arbeitgeberseite nicht beantworten.

AHG-Vorschlag gefährdet nicht nur FOCUS-Auszeichnung als TOP Arbeitgeber

Mit dem Arbeitgebervorschlag, der zu einer dauerhaften Überlastung führen würde, gefährdet die AHG ihre eigenen Beschäftigten, Patienten, Bewohner und natürlich auch die „liebgewonnene“ jährliche FOCUS-Auszeichnung als TOP Arbeitgeber.

Fortschritte bei der Eingruppierung

Aber es gab auch positive Entwicklungen. So sind die Tarifvertragsparteien beim Thema „Eingruppierung“ ein gutes Stück voran gekommen.

ver.di fordert mindestens 2.330 € für examinierte Pflegekräfte und 9,40 € Mindestlohn.

Die ver.di-Tarifkommission hat im Laufe der Verhandlungen auch weitere konkrete Gehaltsstrukturen vorgeschlagen. So soll der AHG-Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 9,40 € steigen. Für die große Beschäftigtengruppe der examinierten Pflegekräfte fordert ver.di z.B. ein Einstiegsgehalt von mindestens 2.330,00 €.

Die Verhandlungen werden am 21. Juli 2016 in der AHG-Zentrale in Düsseldorf fortgesetzt.

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