Aufbauseminar: Personalmindeststandards in der Psychiatrie
Praxis der Umsetzung und Veränderungen seit dem 1.1.2020
Am 1.1.2020 wurde die seit 30 Jahren geltende PsychPV von neuen Personalmindeststandards (PPP-Richtlinie) für die stationäre Psychiatrie abgelöst. Seither wird die Umsetzung in den Krankenhäusern zwischen verschiedenen Akteuren ausgehandelt - zwischen Trägern und Krankenkassen in den Budgetverhandlungen, zwischen Interessenvertretungen und Arbeitgebern vor Ort. Nicht zuletzt sind anfangs fehlende Teile der Richtlinie, wie z.B. zu den Folgen bei Nichteinhaltung, im Lauf des Jahres 2020 ergänzt worden.
Im Seminar werden die Veränderungen und Ergänzungen zur Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten vorgestellt. Des Weiteren wird eine Evaluation ihrer praktischen Umsetzung vorgenommen. Wir gehen der Frage nach, welche Strategien besonders erfolgreich snd, um die Interessen der Beschäftigten bestmöglich zu vertreten bzw. zu wahren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Weiterentwicklung der Richtlinie seitens des G-BA – aktuell veränderte Regelungen (z.B. Folgen bei Nichteinhaltung, Nachweispflicht, Stand der Überarbeitung der Minutenwerte, Mindestvorgaben für Nachtdienste)
- Budgetverhandlungen und PPP-RL – erste Auswertung der praktischen Auswirkungen des neuen Budgetsystems auf die Verhandlungen zur Personalausstattung
Aussetzen der Nachweispflicht 2020 aufgrund der Corona-Pandemie, Folgen - Best Practice: Strategien betrieblicher Interessenvertretungen bei der Mitbestimmung der Umsetzung sowie für eine Personalaufstockung auf 100% der Richtlinie
Zielgruppe: Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Kontakt
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