Grundseminar: Personalmindeststandards in der Psychiatrie
Auswirkungen der Neuregelungen auf die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung
Am 1.1.2020 wurde die seit 30 Jahren geltende PsychPV von neuen Personalmindeststandards (PPP-Richtlinie) für die stationäre Psychiatrie abgelöst, ab 1.1.2021 werden diese mit Sanktionen für die Nichterfüllung hinterlegt. Damit ändern sich die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte fundamental. Betriebliche Interessenvertretungen haben unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung geltender Gesetze und weiterer Regelungen zu überprüfen. Das gilt auch und gerade für die neuen Personalmindeststandards.
Im Seminar stellen wir die neuen Regelungen vor und ordnen sie arbeitsrechtlich ein. Gemeinsam entwickeln wir, entlang der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen, Szenarien, wie die Interessen der Beschäftigten bestmöglich vertreten bzw. gewahrt werden können und vergleichen diese mit ersten Beispielen aus der betrieblichen Praxis.
Da sich die Richtlinie in steter Weiterentwicklung befindet, werden wir uns nebenbei auch mit den zu erwartenden Auswirkungen auf die Beschäftigten befassen. Welche neuen Entwicklungen stehen bevor? Wie sind sie einzuschätzen?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Überblick über die neue Richtlinie zur Personalausstattung (PPP-RL): Was wurde aus der PsychPV übernommen, was hat sich geändert?
- Personalmindeststandards vs. Personalbemessung – Unterschiede und ihre Folgen
- Berechnung der Personalmindeststandards
- Bereiche, Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen gemäß der neuen Regelungen
- Nachweispflicht der Umsetzung, Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei bzw. für mögliche Personalaufstockung
- Gesetzliche Grundlagen des Zusammenwirkens von Budgetverhandlungen und Personalausstattung
- Beteiligungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an der Umsetzung der Richtlinie
Zielgruppe: Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Kontakt
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