Publikation

Ausbildung nach Notfallsanitätergesetz

29.08.2017
Broschüre: Das Recht der Ausbildung nach Notfallsanitätergesetz

Die Broschüre "Das Recht der Ausbildung nach Notfallsanitätergesetz" soll die Ansprache von Auszubildenden nach Notfallsanitätergesetz unterstützen. Sie besteht aus drei inhaltlichen Teilen: Sie erläutert ausgewählte Rechte der Auszubildenden (z.B. Vergütung, Probezeit, Fehlzeiten), motiviert zu JAV-Wahlen (z.B. wozu und wer unterstützt dabei) und bildet am Ende das NotSanG sowie die Not-SanAPrV komplett ab.

 

ver.di-Mitglieder erhalten die Broschüre in ihrem zuständigen ver.di-Bezirk.

Aus dem Inhalt

"Du hast dich für die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in entschieden. Bei Krankentransporten oder beim Notfalleinsatz als erste anwesende Person am Unfallort trägst du als Notfallsanitäter/in gemeinsam mit anderen Kollegen/innen im Rettungsdienst eine große Verantwortung. Die Beschäftigten im Rettungsdienst leisten Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und tragen wesentlich zu einer guten Versorgung bei. Deine Ausbildung spielt eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung für den künftigen Beruf. Gemeinsam mit dir setzen wir uns dafür ein, gute Ausbildungsbedingungen durchzusetzen und später für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Diese Broschüre soll dir einen Einblick in ausgewählten ausbildungsrechtlichen Themen des neuen Gesetzes geben sowie in den Möglichkeiten für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen gemeinsam mit deiner zuständigen Gewerkschaft ver.di auf die Ausbildungsbedingungen Einfluss zu nehmen.

Die Rahmenbedingungen für die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in werden durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) definiert. Mit Inkrafttreten am 1.1.2014 wurde ein neues Berufsbild geschaffen. Die Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/in wurde abgelöst. ver.di hat das Gesetz mitinitiiert und war von Anfang an am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Es war überfällig, die Ausbildung auf den aktuellen Stand einer modernen Berufsausbildung zu bringen. Die Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/in bestand aus einem Jahr Schule und einem Jahr Praktikum, zudem musste Schulgeld gezahlt werden und das Berufsbild war unzureichend beschrieben.

Die umfassende Novellierung der Berufsausbildung im NotSanG enthält wichtige Ausbildungsstandards einer dualen Berufsausbildung: Die Ausbildungsdauer wurde auf drei Jahre angehoben – was den deutschen und europäischen Ausbildungsstandards entspricht –, die Kompetenzen der Notfallsanitäter/innen wurden im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten/innen erweitert und akademisch qualifizierte Lehrkräfte sowie Ausbilder/innen für die Praxis vorgesehen. Die Auszubildenden bekommen, wie es bei fast allen Ausbildungsberufen üblich ist, eine Ausbildungsvergütung. Die Erhebung von Schulgeld ist untersagt und in der Ausbildung ist eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis möglich. Auch wenn im NotSanG von Schülern/innen die Rede ist, handelt es sich um arbeitsrechtlich ausgestaltete Ausbildungsverhältnisse. Deshalb wird in der vorliegenden Broschüre konsequent die Bezeichnung Auszubildende verwendet.

Umstritten im Gesetzgebungsverfahren war bei der Formulierung der Ausbildungsziele die Frage, ob Notfallsanitäter/innen eigenständig heilkundliche Maßnahmen ausüben dürfen und im Rahmen der Ausbildung dafür qualifiziert werden sollen. Zentral für ver.di war, dass alle lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort vor Eintreffen des Notarztes in einem rechtssicheren Rahmen geleistet werden. Der gefundene Kompromiss sieht Qualifikationen für eingeschränkte heilkundliche, auch invasive Maßnahmen vor, sowohl im Bereich der eigenverantwortlichen als auch im Rahmen der Mitwirkung auszuführenden Aufgaben. Die Frage der rechtssicheren Ausübung von Heilkunde ist dennoch noch nicht zufriedenstellend gelöst (Übernahme ärztlicher Tätigkeiten).

Ein weiterer umstrittener Punkt bei der Neuregelung waren die Übergangsregelungen für die Rettungsassistenten/innen. ver.di hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, die langjährige Berufserfahrung der Rettungsassistenten/innen als ausreichende Qualifikation für den Übergang zum/zur Notfallsanitäter/in anzuerkennen. Stattdessen hat sich der Gesetzgeber für differenzierte Übergangsregelungen entschieden, die je nach Dauer der gesammelten Berufserfahrung unterschiedlich sind und ggfs. Nachqualifizierungsmaßnahmen vorsehen. Alle Rettungsassistenten/innen, die die neue Berufsbezeichnung erhalten wollen, müssen bis 2021 eine staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Bereits beim Gesetzgebungsverfahren hatten wir die Übergangvorschriften kritisch gesehen, da das Erfahrungswissen der Beschäftigten nicht genügend berücksichtigt wurde. Seither haben wir mit Nachdruck eine Nachbesserung der Regelung gefordert, die 2017 in Kraft getreten ist. Mit dieser Nachbesserung wird der bereits gesammelten Berufserfahrung – auch nach Inkrafttreten des Gesetzes – mehr Rechnung getragen.

Das neue Gesetz bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich: Die Ausbildungsstrukturen sowie die Kooperationen zwischen den Schulen und Ausbildungsbetrieben müssen aufgebaut werden, Standards der praktischen Ausbildung vereinbart, eingehalten und verbessert werden. Bei letzterem spielen Jugend- und Auszubildendenvertretungen eine maßgebliche Rolle.

Als zuständige Gewerkschaft steht ver.di in einem ständigen Austausch mit Auszubildenden, betrieblichen Interessenvertretungen, Praxisanleitern/innen, Lehrkräften und Schulleitungen. Um die Bedingungen in der Ausbildung zu verbessern, solltest du wissen, welche Rechte du hast, dich in ver.di organisieren und diese gemeinsam mit uns im Betrieb durchsetzen. Beteilige dich an der Diskussion, wie deine Ausbildung aussehen soll und bringe deine Erfahrungen ein. Wir freuen uns auf dich!"

Weitere Themen der Broschüre

Ausgewählte Schwerpunkte des Ausbildungsrechts nach NotSanG

  • Ausbildungsvergütung
  • Ausbildungsverhältnis
  • Probezeit
  • Fachbücher
  • Fehlzeiten
  • Praktische Ausbildung
  • Ende der Ausbildung
  • Übernahme ärztlicher Tätigkeiten

Die Interessenvertretung der Auszubildenden

  • Sinn und Zweck einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
  • Bei welchen Problemen kann eine JAV eigentlich unterstützen?
  • Können das nicht der Betriebsrat, Personalrat oder die Mitarbeitervertretung alleine?
  • Voraussetzungen für eine JAV
  • Was sind deine nächsten Schritte zur Jugend- und Auszubildendenvertretung?
  • Ist es nicht gefährlich, die Stimme zu erheben?
  • Gemeinsam mit ver.di

Tarifregelungen: Tarif lebt von der aktiven Gestaltung, auch der Auszubildenden

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22. Mai 2013, zuletzt geändert am 4. April 2017

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert am 18. April 2016

 

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