Psychotherapeut/innen

Reform der Psychotherapieausbildung

12.06.2015

Die Broschüre "Reform der Psychotherapieausbildung" ist im März 2015 erschienen und stellt unsere Anforderungen an die Reform dar. Nicht eingeflossen sind Entwicklungen nach 2015. Die Broschüre wird aus Dokumentationszwecken digital weiter zur Verfügung gestellt.

 
Titel Broschüre "Reform der Psychotherapieausbildung"

Eine Reform des Psychotherapeutengesetzes ist überfällig, um vor allem die prekäre Situation der Psychotherapeut/-innen in Ausbildung (PiA) zu beenden. Ein zentrales Problem ist, dass PiA während ihrer vorgeschriebenen „praktischen Tätigkeit“ meist keine oder nur eine sehr geringe Vergütung ihrer Leistungen erhalten. Der Grund ist eine Lücke im Psychotherapeutengesetz: Da ihr Status während der praktischen Tätigkeit nicht regelt ist, ist ein Wirrwarr von Regelungen die Folge. Diese reichen vom ungeregelten „Gaststatus“ ohne Vertrag über „Praktikantenverträge“ bis hin zu Angestelltenverhältnissen im Einzelfall. Hinzu kommt die derzeit übliche Praxis der privaten Finanzierung der sogenannten Ausbildung durch die Teilnehmenden.

In ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode versprechen CDU, CSU und SPD eine Reform des Psychotherapeutengesetzes. ver.di wird sich – wie bereits in der Vergangenheit – aktiv in den Reformprozess einbringen. In ver.di organisierte Psychologische Psychotherapeut/-innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-innen und PiA haben die zentralen Anforderungen an die Reform der Psychotherapieausbildung aus gewerkschaftlicher Sicht diskutiert. Das Ergebnis steht in dieser Broschüre, die ver.di nun schon zum dritten Mal aktualisiert auflegt.

Nach unserer Auffassung sollte die Qualifizierung in den psychotherapeutischen Berufen staatlich als Weiterbildung nach Abschluss eines einschlägigen Studiums konzipiert werden. Schon bei der derzeitigen Psychotherapieausbildung handelt es sich faktisch um eine Weiterbildung, die betrieblich und arbeitsrechtlich auszugestalten ist. Auch sollten die Zugangsvoraussetzungen für eine Weiterbildung nicht zu früh begrenzt werden, sodass die Möglichkeit von „Quereinstiegen“ besteht. Die Vergütung in der Weiterbildung muss entsprechend der beruflichen Qualifikation, dem Masterabschluss, erfolgen. Da die Weiterbildung mit Approbation und Fachkunde abschließt, fordert ver.di für die Psychotherapeut/-innen eine Eingruppierung auf Facharztniveau.

 

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