Sozial- und Erziehungsdienst

Schmalspurausbildung verhindert

23.07.2020

ver.di wirkt –„Staatlich geprüfte Fachassistenz für frühe Bildung und Erziehung“ verhindert!

Liebe Mütter und Väter, liebe Kolleg*innen,

Anfang des Jahres hatten wir gemeinsam mit der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVki) zu einer Postkartenaktion aufgerufen. Hintergrund waren die Planungen der Kultusministerkonferenz (KMK), eine neue Berufsausbildung mit der Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Fachassistent*in für frühe Bildung und Erziehung“ einzuführen. Obwohl das Qualifikationsniveau unterhalb der Erzieher*innenausbildung liegen sollte, war geplant, sie als Fachkraft für die Kindertageseinrichtungen, Horte und andere Angebote für Schulkinder anzuerkennen.

Dieser Dequalifizierung haben wir uns entgegengestellt. Alle Kultusministerien erhielten viele, viele Postkarten und unsere detaillierte Stellungnahme. Die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Frau Dr. Stefanie Hubig, hat ver.di geantwortet und die Einführung weiterer Fachassistenzausbildungen für Rheinland-Pfalz ausgeschlossen.

Die Kultusministerkonferenz hat im Juni ein Maßnahmenpaket zur Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte beschlossen, ohne „staatlich geprüfte Fachassistenz“. Ein großer Erfolg! Es bleibt jedoch ein Wehrmutstropfen: Über eine Fußnote in der Rahmenvereinbarung für Berufsfachschulen wird die Einführung anderer landesspezifischer Ausbildungen unterhalb des Qualifikationsniveaus der Erzieher*innenausbildung ermöglicht. Wir bleiben weiter dran.

Dieses Maßnahmenpaket wurde mit Vertreter*innen der Jugend- und Familienministerkonferenz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt. Die freien und kirchlichen Träger der Kinder– und Jugendhilfe und die Gewerkschaften waren zu den Gesprächen nicht eingeladen.

Das beschlossene Gesamtkonzept umfasst folgende Eckpunkte:

  • Flexibilisierung der Organisationsstrukturen
  • Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform an der Fachschule für Sozialpädagogikfür eine effizientere Verzahnung von Theorie und Praxis und die Möglichkeit zur Gewährung einer Ausbildungsvergütung
  • Öffnung weiterer Zugangswege
  • Erschließung neuer Zielgruppen für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in unter bestimmten Voraussetzungen für Inhaber*innen einer Hochschulzugangsberechtigung und Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Bereich
  • Systematisierung der Anrechnung beruflicher Vorqualifikationen
  • Nachgewiesene Qualifikationen, die dem Anforderungsprofil sozialpädagogischer Fachkräfte entsprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit Praxisanteilen bis zur Hälfte auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden
  • Länderspezifische Sonderformen dreijähriger Berufsfachschulbildungsgänge und Möglichkeiten der Anrechnung auf die Fachschulausbildung
  • Stärkung und Ausbau der Ausbildungsangebote in Teilzeitform. Diese ermöglichen auch Personen in besonderen Lebenssituationen den Zugang zur Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft
  • Ausbau des Qualitätsrahmens
  • Einführung eines bundesweit gültigen Rahmenlehrplans für die Fachschule für Sozialpädagogik
  • Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen

Insgesamt begrüßen wir, dass die Anerkennung von Vorqualifikationen und ihre Anrechnung auf die Fachschulausbildung systematisiert, damit die Durchlässigkeit zwischen Bildungsbereichen ermöglicht und die Zugänge zur Erzieher*innenausbildung erleichtert wird. Allerdings dürfen sich die Ausbildungen in den Ländern nicht noch weiter ausdifferenzieren und immer unübersichtlicher werden. Die Gefahr besteht real.

Die Steigerung der Attraktivität des Berufes der Erzieher*in braucht ein klares Berufsprofil. Dazu gehören eine einheitliche Ausbildung und strukturierte Weiterbildungsmöglichkeiten, die Karrieren ermöglichen und zu einer besseren Entlohnung führen. Daher fordert ver.di eine umfassende und länderübergreifende Reform der Erzieher*innenausbildung, geregelt in einem bundesweit gültigen Ausbildungsgesetz mit folgenden Eckpunkten:

  • Ausbildungsabschluss auf DQR Level 6
  • Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsvergütung / Schulgeldfreiheit
  • Bundesweit einheitliche Standards und Aufbau der Ausbildung
  • Geprüfte Kompetenz der Ausbilder*innen in der Praxis
  • Recht auf Mitbestimmung im Ausbildungsbetrieb
  • Sozialpartnerschaftliche Gestaltung auf allen Ebenen (Curricula, Prüfung, Forschung)
  • anschlussfähige Aufstiegsfortbildungen im Bereich des DQR Level 7: z.B. Ausbilder*in, Kita-Leiter*in

Helft mit, macht euch mit ver.di stark für bundesweit einheitliche Standards in der sozialpädagogischen Ausbildung und setzt euch für Schulgeldfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung ein!

 

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