Psychiatrie

Genesungsbegleiter*innen willkommen

16.10.2019

In den letzten Jahren hat sich eine neue Beschäftigtengruppe in den Psychiatrischen Einrichtungen herausgebildet: die Genesungsbegleiter*innen (auch Ex/In, Peer-Begleiter*innen). Mit einem Positionspapier greift ver.di die damit verbundenen Fragestellungen auf.

Genesungsbegleiter*innen sind Menschen, die selbst eine psychische Erkrankung hatten oder haben, und vor diesem Hintergrund Psychisch Kranke bei ihrem Genesungsprozess unterstützen. Darauf werden sie in speziellen Fortbildungen vorbereitet. Voraussetzung ist die eigene angemessene psychische Stabilität.

Genesungsbegleiter*innen haben sich aus dem ehrenamtlichen Engagement heute in eine neue Beschäftigtengruppe in der Psychiatrie entwickelt, die spezifische Aufgaben und Funktionen wahrnimmt. Die Tätigkeiten von Genesungsbegleiter*innen unterscheiden sich durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen klar von anderen medizinisch/therapeutischen Beschäftigtengruppen und schafft ein zusätzliches, wertvolles Angebot für Menschen in psychischen Krisen. Genesungsbegleiter*innen sind in Kliniken, ambulanten Einrichtungen und Beratungsstellen tätig.

ver.di begrüßt diese Entwicklung im Sinne einer sozialen und patientenorientierten Psychiatrie ausdrücklich und heißt diese neuen Kolleg*innen als Gewerkschaft aller Beschäftigten in Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen herzlich willkommen.

Die Beschäftigung von Genesungsbegleiter*innen setzt sich immer stärker als sinnvolle Ergänzung durch. Über 1.000 Genesungsbegleiter*innen haben sich heute schon fortgebildet, mit stark wachsender Tendenz. In vielen Einrichtungen werden sie schon eingesetzt, oder die Umsetzung ist in Vorbereitung.

Die Tätigkeit wird durch Fortbildungen, klarere Aufgabenbeschreibungen und Kompetenzprofile weiterentwickelt. Damit entstehen jedoch auch neue Fragen der Qualitätssicherung in Qualifizierung und Arbeitsverhältnis, der Einbeziehung in die Personalbemessung, und der tarifvertraglichen Vergütung. Das Positionspapier der Bundesfachkommission Psychiatrie geht auf diese Fragen ein. Gemeinsam mit den Genesungsbegleiter*innen wollen wir dafür sorgen, dass sie ihre Arbeit als Teil der multiprofessionellen Teams unter fairen Beschäftigungsbedingungen leisten können. Damit erteilen wir gleichzeitig einer Ausnutzung als billige Lückenfüller eine klare Absage.

 

Update

Auch Patient*innen im Maßregelvollzug, d.h. der Behandlung psychisch kranker Straftäter*innen, können von Genesungsbegleiter*innen profitieren. Dafür gelten spezifische Qualifikationsbedarfe und Anforderungen. Das Positionspapier wurde im November 2020 entsprechend ergänzt. Die aktuelle Fassung steht hier zum download bereit.

 

 

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