Gefährdungsanzeigen

»Wir sind stolz auf Ruth und Lidia«

26.11.2018

Pressemitteilung

Urteil Landesarbeitsgericht: Asklepios Göttingen muss Abmahnungen wegen Gefährdungsmeldungen von Krankenschwestern zurücknehmen

Die Krankenschwestern Lidia S. und Ruth R., sind glücklich, stolz und erleichtert zugleich: Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover hat ihnen in zweiter Instanz in ihren Klagen gegen ihren Arbeitgeber Recht gegeben. Asklepios muss die Abmahnungen, die die Klinikleitung beiden gegenüber ausgesprochen hatte, zurücknehmen.

Im Frühjahr 2018 hatte bereits das Arbeitsgericht Göttingen den Frauen Recht gegeben, woraufhin Asklepios in die zweite Instanz gegangen war. Unabhängig voneinander hatten beide Krankenschwestern 2016 bzw. 2017 mit einer Gefährdungsanzeige ihre Klinikleitung darauf hingewiesen, dass während eines Dienstes die personelle Besetzung ihrer jeweiligen Station so dünn sei, dass sie nicht für eine angemessene Patientenversorgung garantieren könnten. Beide arbeiten in der Psychiatrie auf Stationen mit hochgradig krisenanfälligen Patienten. Das war der Fall als Lidia S. aufgefordert wurde, auf eine Station mit ihr unbekannten Patient/innen zu wechseln und dabei mit zwei Pflegeschüler/innen die Versorgung zu übernehmen. Noch während des Dienstes wies sie die Klinikleitung darauf hin, dass sie nicht ausschließen könne, »dass Patienten in ihren Krisen nicht erkannt werden und durch ihr eigenes Verhalten zu Schaden kommen könnten«.

Statt mit Abhilfe reagierte die Klinikleitung mit einer Abmahnung gegen die langjährige Mitarbeiterin, ebenso wie im ähnlichen Fall der Kollegin Ruth R. Beiden Krankenschwestern wurde vorgeworfen, durch mutwillige, unbegründete Gefährdungsanzeigen gegen ihre Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu verstoßen.

Ruth R., auch Betriebsrätin, wurde zudem im Prozess vorgeworfen, die Gefährdungsanzeige für eine gegen Asklepios gerichtete Gewerkschaftspolitik instrumentalisiert zu haben. Diesen Vorwurf wie auch sämtliche andere wiesen die Richter des LAG in ihren Urteilen zurück. Keine der Krankenschwestern habe ihre Gefährdungsanzeigen mutwillig verfasst. Im Falle von Lidia S. betont das Gericht: »Plötzlich auf einer Station ohne Rückhalt einer weiteren examinierten Kraft nur mit zwei Auszubildenden tätig zu werden, haben beim Gericht jeden Zweifel beseitigt, die Klägerin könnte pflichtwidrig gehandelt haben.« In beiden Fällen hat das LAG Niedersachsen eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Julia Niekamp, bei ver.di in Göttingen zuständig für Asklepios, ist froh über die klaren Urteilssprüche. »Zum Schutz von Patienten wie der Beschäftigten sind Gefährdungsanzeigen ein wichtiges Instrument, um den Arbeitgeber auf Gefahren hinzuweisen. In Krankenhäusern mit ihrer ausgedünnten Personaldecke beobachten wir vermehrt, dass solche Meldungen von Klinikleitungen nicht gewollt sind und versucht wird, sie mit Druck und Drohung zu unterbinden. Wir freuen uns sehr, dass mit diesen beiden Urteilen Beschäftigten der Rücken gestärkt wird! Das ist den beiden mutigen Krankenschwestern zu verdanken, die sich von den Abmahnungen nicht haben einschüchtern lassen, sondern für ihre Rechte und für gute Arbeitsbedingungen und eine gute Patientenversorgung gekämpft haben. Wir sind stolz auf Ruth und Lydia. Wir hoffen, dass diese Entscheidungen des LAG Beschäftigte ermutigt, ihre Unternehmensleitungen auf Missstände und Gefährdungen hinzuweisen. Wir erwarten, dass Asklepios in Zukunft mehr Energien auf eine gute Personalausstattung verwendet als auf die Abstrafung seiner Beschäftigten.«

 

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