SRH

Arbeitgeberangebot unzureichend

22.02.2017

Am 14. Februar 2017 wurden die Tarifverhandlungen mit der SRH Kliniken GmbH zum Abschluss der neuen Entgelttabellen und der neuen Entgeltordnung des SRH-Kliniken-Tarifvertrages ab dem 01. Januar 2017 in der 3. Verhandlungsrunde fortgesetzt. 

Dabei haben die Arbeitgeber mit weiteren Angeboten auf unsere Forderungen reagiert. In der Höhe sind diese allerdings bei weitem noch nicht akzeptabel. Die Verhandlungen dazu gestalten sich weiter schwierig. 

Folgendes Angebot haben sie unterbreitet: 

  • Anhebung der Entgelttabelle um 2% ab dem 01. April 2017.
  • Einmalzahlung 200,- Euro für die Monate Januar bis März 2017.
  • Einführung der neuen Entgeltordnung zum 01. November 2017.
  • Anhebung der Entgelttabelle um 1,8% ab dem 01. Januar 2018.
  • Laufzeit der neuen Tabellen bis zum 31. Dezember 2018.
  • Die neue Entgeltordnung soll so umgesetzt werden, wie im Sommer des vergangenen Jahres besprochen wurde. Dadurch gäbe es z.B. Höhergruppierungen für Beschäftigte, die ohne Fachweiterbildung auf „Spezialstationen“ tätig sind. „Spezialstationen“ sind OP, ITS, Anästhesie, Kinder ITS, IMC, Stroke Unit, Dialyse, Geriatrie, Paraplegiologie,  Psychiatrie, Notfallambulanzen sowie die Frührehabilitation (Phase B).
  • Die neue Entgelttabelle wird um eine neue Entgeltgruppe ergänzt.
  • Als Zulage für nicht-hauptamtliche PraxisanleiterInnen soll künftig 50,- Euro monatlich gezahlt werden.
  • Medizinische Fachangestellte, die überwiegend in der Pflege tätig sind, sollen gleichfalls eine Zulage von 50,- Euro monatlich erhalten.
  • Pflegehilfskräfte und medizinische Fachangestellte, die überwiegend auf Spezialstationen tätig sind, erhalten zusätzlich eine Zulage von 50,- Euro monatlich.
  • Auch ChefarztsekretärInnen sollen eine Zulage von 50,- Euro monatlich bekommen.
  • Die Jahresprämie soll um 100,- Euro (auf dann 1.600,- Euro) angehoben werden.
  • Eine Arbeitszeitangleichung Ost an die im Westen existierende Wochenarbeitszeit wird strikt abgelehnt. Dafür wäre SRH jedoch dazu bereit die Tabelle um den Gegenwert für 30 Minuten im Osten zusätzlich anzuheben. Gleichzeitig müssten die Beschäftigten im Westen dann 39 Stunden arbeiten, um die gleichen Entgelte wie im Osten zu bekommen. Auf der Basis von Teilzeitverträgen könnten alle heute Beschäftigten dann auch bei 38,5 Stunden und dem Entgelt von heute  bleiben. Die neue Regelarbeitszeit im Westen wäre jedoch 39 Stunden.
  • Kategorisch ausgeschlossen werden zusätzliche freie Tage als Vorteilsregelung ausschließlich für ver.di Mitglieder.

Wir wollen mit unseren Forderungen zur Tabellensteigerung und zur neuen Entgeltordnung  erreichen, dass die Differenz zu den anderen, maßgeblichen Tarifverträgen im Gesundheitswesen, wie z.B. dem in kommunalen Kliniken geltenden TVöD oder dem Tarifvertrag für die Unikliniken in Baden-Württemberg wieder kleiner wird. Das wäre mit dem jetzt vorliegenden Angebot der Arbeitgeber noch bei weitem nicht erreicht. Im Gegenteil: der Abstand würde weiter steigen. 

Schwierig ist der Arbeitgebervorschlag zur Arbeitszeit, weil er die Belegschaften in den SRH Kliniken gegeneinander ausspielt. Einerseits würde der Gegenwert einer halben Stunde Arbeitszeit in den Thüringer Kliniken angeglichen werden. Erarbeiten sollen das jedoch die KollegInnen in Baden-Württemberg, deren neue Regelarbeitszeit die 39 Stundenwoche wäre.  Diese Form der Umverteilung der Arbeitszeit zwischen Ost und West wird von ver.di strikt abgelehnt: Es gibt mit uns keine Arbeitszeitverlängerung (auch nicht durch die „Hintertür“). 

Die Tarifkommission tagt am 14. März 2017 um den Verhandlungsstand zu diskutieren. Die Verhandlungen werden am 04. April 2017 fortgesetzt.