Sozial- und Erziehungsdienst

S8b Eingruppierung durchsetzen

15.02.2017

Mit dem Tarifabschluss 2015 ist es gelungen, Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten aus der seit 2009 gültigen S 8 Fallgruppe 1 in die S 8b Fallgruppe 1 überzuleiten. In zahlreichen Dienststellen und Betrieben gibt es bis heute Umsetzungsprobleme, obwohl der Begriff der „wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten“ nicht neu ist, sondern schon in der Anlage 1a zum BAT vereinbart war. Wir empfehlen den ver.di-Vertrauensleuten sowie den Betriebs- und Personalräten dies auf betrieblicher Ebene zu thematisieren. Für die betriebliche Arbeit haben wir zur Unterstützung der Argumentation zwei einschlägige Urteile zur Begriffsauslegung im Mitgliedernetz bereitgestellt.

Mehr im Mitgliedernetz.