Pressemitteilung vom 19.02.2016

Personalausstattung in der Psychiatrie muss durchgehend gesichert werden

19.02.2016

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Einigung auf Eckpunkte für eine neue Psychiatriefinanzierung. Mit der Einführung eines budgetbasierten Entgeltsystems sei die bisher geplante flächendeckende Umsetzung des „pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP) gestoppt. „Die Beharrlichkeit und der breite Widerstand der Beschäftigten haben sich gelohnt. Die guten Argumente haben am Ende überzeugt. Es geht wieder um den Patienten. Das Primat der Ökonomie ist gestoppt“, kommentiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler das Ergebnis des Dialogs zwischen Bundesgesundheitsminister Gröhe und Vertretern der Koalitionsfraktionen mit Fachverbänden der Psychiatrie und Psychosomatik und der Selbstverwaltung.

Die Eckpunkte beinhalten die Umsetzung verbindlicher Mindestvorgaben zur Personalausstattung der Kliniken bis spätestens 2020. „Die Koalition hat offensichtlich verstanden, dass sich die Fehlentwicklung bei den Krankenhäusern, die zur akuten Personalnot geführt hat, bei der Psychiatrie nicht wiederholen darf“, so Bühler. Gut sei, dass in den Kalkulationshäusern die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu 100 Prozent umgesetzt werden müsse. Genug Personal für eine gute Behandlung, Pflege und Versorgung muss es jedoch in allen Kliniken geben. Keinesfalls dürfen in der Übergangszeit die bisherigen Vorgaben unterschritten werden. Aktuell werden nur in wenigen Häusern die Personalvorgaben vollständig eingehalten. ver.di fordert, dass die Kalkulationshäuser tarifgebunden sein müssen. Nur so ist sichergestellt, dass zukünftig die Personalvorgaben für alle Kliniken vollständig finanziert werden. Die Entwicklung neuer Personalvorgaben soll durch eine Expertenkommission erfolgen. Die Einbeziehung aller Berufsgruppen muss gewährleistet sein.

Die Mittel, die für Personal zur Verfügung gestellt werden, müssen zweckgebunden dafür eingesetzt werden. „Für eine gute psychiatrische Versorgung der Patientinnen und Patienten ist eine am Bedarf orientierte Ausstattung mit pflegerischem und therapeutischem Personal entscheidend“, stellt Bühler fest. Das sei Voraussetzung für die erfolgreiche Umstellung auf eine sektorenübergreifende, regional ausgerichtete psychiatrische Versorgung.

Mit den Eckpunkten seien wichtige Leitplanken gesetzt. „Jetzt muss der Weg konsequent weiter gegangen werden, für eine gute Versorgung und  gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten“, mahnte Bühler.